Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet, bei dem die Marktmacht des Online-Riesen untersucht werden soll. 

Immer wieder hatten sich Amazon-Händler über den Konzern beschwert. Jetzt leitet das Bundeskartellamt ein Verfahren ein und prüft die Marktmacht von Amazon, berichtet das Manager-Magazin. Im Fokus stehen dabei die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern auf dem deutschen Marktplatz. „Viele Händler und Hersteller sind beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon Marktplatzes angewiesen. Amazon fungiert so als eine Art gatekeeper gegenüber den Kunden“, begründete der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. 

Die Experten kritisieren auch die Doppelfunktion von Amazon: Einerseits tritt Amazon als Marktplatz für andere Online-Händler auf, andererseits ist Amazon selbst als Händler tätig. Dieses Problem hat auch eine IFH-Studie vor kurzem bestätigt: So hat jeder dritte Online-Händler aus der Umfrage das Gefühl, bereits jetzt vom Marktplatzbetreiber abhängig zu sein. Außerdem hatten rund 40 Prozent der befragten Online-Händler Angst, dass Amazon und Co. selbst umsatzstarke Produkte aus ihrem Bereich in ihr eigenes Sortiment aufnehmen. Amazons Online-Marktplatz hat in Deutschland einen Marktanteil von geschätzt mehr als 50 Prozent. Nach einer weiteren Studie dominiert Amazon vor allem den Buch- und Elektronikmarkt

Bundeskartellamt prüft Sperrung von Händlerkonten

Das Bundeskartellamt prüft bei dem Verfahren eine ganze Bandbreite an Punkten: Beleuchtet werden sollen unter anderem die Haftungsregeln zu Lasten der Händler, sowie Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln, Regeln zu Produktrezensionen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten. Weiterhin geht es um den Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen, Klauseln zur Einräumung von Rechten an dem vom Händler bereit zu stellenden Produktmaterial sowie Geschäftsbedingungen zum paneuropäischen Versand. Das Bundeskartellamt untersucht, ob Amazon über eine marktbeherrschende Position verfügt oder ob die Händler von Amazon abhängig sind – „für beides liegen Anhaltspunkte vor“, heißt es in der Pressemitteilung des Amtes.

Auch die Europäische Kommission untersucht Amazon seit Sommer 2018. Dabei geht es aber vor allem um die Erhebung und die Nutzung von Transaktionsdaten durch Amazon. Die Verfahren von EU-Kommission und Bundeskartellamt ergänzen sich. 

Amazon wollte auf Anfrage das eingeleitete Verfahren nicht kommentieren. „Wir werden jedoch vollumfänglich mit dem Bundeskartellamt kooperieren und weiterhin daran arbeiten, kleine und mittlere Unternehmen in ihrem Wachstum zu unterstützen“, sagt ein Sprecher des Unternehmens.