Arbeitskampf auf dem Betriebsgelände sieht Amazon nicht so gerne. Ob der Online-Händler diesen jedoch dulden muss, damit befasst sich jetzt das Bundesarbeitsgericht.

 

Seit Jahren geht es zwischen der Gewerkschaft Verdi und dem Online-Riesen Amazon hoch her, es gab bisher diverse Streikaktionen. Mitunter finden diese auch auf dem Betriebsgelände statt, wogegen Amazon sich zur Wehr setzt. Das Unternehmen ist jetzt bis vor das Bundesarbeitsgericht (BAG) gezogen, um die Richter entscheiden zu lassen: Müssen Streiks auf dem Gelände geduldet werden oder nicht? Im Fall, um den sich der Prozess dreht, geht es konkret um einen angemieteten Parkplatz auf Amazons Betriebsgelände in Pforzheim. Wie Business Insider mitteilt, haben dort in der Vergangenheit Mitglieder von Verdi gestreikt, auch Flugblätter wurden verteilt und andere Mitarbeiter zur Mitwirkung am Arbeitskampf aufgerufen.

BAG muss Rechte von Amazon und streikenden Arbeitnehmern abwägen

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt muss sich deshalb jetzt mit den Rechten der Betroffenen auseinandersetzen (AZ.: 1 AZR 189/17). „Das Gericht muss zwischen dem Hausrecht des Arbeitgebers und dem Streikrecht der Arbeitnehmer abwägen“ teilte ein Sprecher des Gerichts laut Business Insider mit. Es gehe auch um die grundsätzliche Frage, inwiefern Betriebsmittel des Arbeitgebers durch Gewerkschaften genutzt werden dürfen.

Amazon brachte bisher auch vor, dass die Streikenden andere, öffentliche Bereiche für den Arbeitskampf nutzen könnten und nicht auf den Parkplatz angewiesen seien. Nach Gerichtsinformationen nutzen die meisten Mitarbeiter diesen nahe am Haupteingang gelegenen Parkplatz beim täglichen Weg zur Arbeit. Die von Amazon ins Spiel gebrachten Örtlichkeiten lägen deutlich ungünstiger, auch könne dort mit Mitarbeitern nicht ins Gespräch gekommen werden, erwiderte Verdi auf Amazons Sicht der Dinge. Dennoch handelt es sich bei dem Parkplatz aber um ein Privatgrundstück, das unbefugte Betreten sei durch Schilder verboten.

Urteil könnte herben Rückschlag für Arbeitnehmer und Gewerkschaft bedeuten

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte die Klage Amazons abgewiesen (AZ.: 24 Sa 979/16), da das Unternehmen Einschränkungen seines Besitzrechts am Gelände hinzunehmen habe, wenn dies für die Verwirklichung der gewerkschaftlichen Betätigungsfreiheit notwendig sei. Für Arbeitnehmer und Gewerkschaften kann das Urteil des BAG nun gewichtige Folgen nach sich ziehen. „Wenn das Besitzrecht des Unternehmens stärker wiegt als das Streikrecht, könnte jedes Unternehmen eine Fläche vor seinem Betriebsgelände anmieten und damit das Streikrecht ins Leere laufen lassen“, lässt Jens Schubert von Verdi wissen.

Verdi kämpft schon lange dafür, dass Mitarbeiter von Amazon nach den Tarifbedingungen des Einzel- und Versandhandels entlohnt werden, das Unternehmen akzeptiert die Forderungen der Gewerkschaft bisher aber nicht. Das Urteil wird Ende November erwartet.

UPDATE (20.11.2018)

Amazons Klage auf Unterlassung hat keinen Erfolg: Das Bundesarbeitsgericht hat zwischen den Interessen der Beteiligten abgewogen und entschieden, dass Amazon eine kurzzeitige, situative Beeinträchtigung seines Besitzes in Form von Streiks hinnehmen muss. Im konkreten Fall könne angesichts der örtlichen Umstände das Streikrecht von der Gewerkschaft nur auf dem Parkplatz wahrgenommen werden, wie es in der entsprechenden Pressemitteilung des BAG (Nr. 62/18) heißt.