Nach einem Rechtsstreit mit Amazon hat die Modekette New Yorker Recht erhalten. Wie das Oberlandesgericht in Braunschweig entschied, muss Amazon nun Auskünfte zu einer Markenrechtsverletzung geben.

Ursache für den Rechtsstreit war demnach ein polnischer Händler, der über Amazon Plagiate verkauft hatte. Dabei hatte er mit T-Shirts gehandelt, die den Schriftzug “Black Squad” trugen. Allerdings ist der Titel gleichzeitig eine registrierte Eigenmarke des Modeunternehmens New Yorker. Amazon erhielt daraufhin eine Abmahnung und gab der Fashion-Kette Auskunft zu dem Vorfall. Jedoch empfand New Yorker die Angaben Amazons als unzureichend und wendete sich schließlich an das Landesgericht in Braunschweig. Das Modeunternehmen konnte eine einstweilige Verfügung erreichen, die Amazon dazu zwang, sowohl Informationen über den polnischen Händler, als auch über interne Prozesse offen zu legen.

Urteil könnte zugunsten zahlreicher Markenschutzrechtler sein

Tatsächlich fand der Rechtsstreit bereits 2017 seinen Anfang. Nachdem das Gericht in Braunschweig dem Antrag von New Yorker stattgegeben hatte, musste Amazon vorerst nur “Namen und Anschrift des Herstellers, des Lieferanten und anderer Vorbesitzer der Waren,” bekannt geben sowie über “die Menge der ausgelieferten, erhaltenen oder bestellten Waren” informieren, wie auch Fashionunited schreibt. Amazon versuchte mit einer Berufung zu kontern, die jedoch vom Gericht im Februar diesen Jahres abgelehnt wurde. Nun ist Amazon seiner Auskunftspflicht nachgekommen und hat somit das Urteil anerkannt.

Wie Susanna Schreiner, Pressesprecherin von New Yorker bestätigte, seien die Auskünfte von Amazon mittlerweile eingegangen. Die Modekette zeigte sich zufrieden mit dem Ergebnis. Laut Fashionunited hieß es in einer Pressemitteilung “New Yorker begrüßt die Entscheidung und freut sich über das beispielhafte Urteil, das nicht nur mehr Sicherheit für Kunden im Bereich des E-Commerce bedeutet, sondern allen Markenherstellern die Möglichkeit bietet, ihre Markenrechte effektiver zu schützen”.

Tatsächlich könnte das Urteil auch weiteren Markenschutzrechtlern zu Gute kommen. Immer wieder gerät Amazon in Konflikt mit Unternehmen, die Klage aufgrund einer Markenrechtsverletzung einreichen. Zuletzt hatte sich Birkenstock von dem Online-Händler verabschiedet, für den Amazons Verhalten nicht mehr tragbar war.