Google dürfte der kommenden Woche durchaus mit einiger Aufregung entgegenblicken: Dann nämlich wird die EU-Kommission im aktuellen Kartellverfahren gegen den Internetriesen urteilen. Für Google könnte es dabei richtig teuer werden.

Google Logo an Hauswand
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Bereits in der kommenden Woche – genauer gesagt am Dienstag – will sich die EU-Kommission zum Ausgang des aktuellen Kartellverfahrens gegen Google äußern. Und bereits einen Tag später, am Mittwoch, soll dann auch die Verlautbarung des finanziellen Strafmaßes erfolgen. Dies berichtet ZDNet mit Blick auf das WallStreetJournal.

Und die Strafe könnte richtig wehtun: Obwohl sich die Höhe der Strafzahlung noch nicht beziffern lässt, ist es in der Theorie möglich, dass Google schlussendlich 11 Milliarden Dollar auf den Tisch legen muss. Dies wäre das Höchstmaß, das die EU-Kommission verhängen kann, und entspricht etwa 10 Prozent des globalen Umsatzes. Ob jedoch tatsächlich das Höchstmaß ausgesprochen wird, ist unklar. Zumindest im vergangenen Jahr verhängte die Kommission eine Strafe, die mit 2,4 Milliarden Euro recht weit unter dieser Grenze lag.

Worum geht es in dem Kartellverfahren?

Google sieht sich im Rahmen des Kartellverfahrens der EU-Kommission mit den Vorwürfen konfrontiert, dass der Konzern seine Marktmacht und Dominanz missbrauche. Konkret dreht sich der aktuelle Fall um das mobile Betriebssystem Android.

Bereits vor zwei Jahren hatte die EU-Kommission ihre Kritik an der Android-Dominanz offenbart und Google die entsprechenden Beschwerdepunkte zukommen lassen. „Darin stuft sie die Beschränkungen, die Google den Herstellern von Android-Geräten und Mobilfunknetzbetreibern auferlegt, als Verstoß gegen EU-Kartellvorschriften ein. Das Unternehmen soll auf diese Weise den Einsatz seiner Suche als Standardsuche auf allen Android-Geräten sicherstellen und konkurrierenden Suchmaschinen den Marktzugang versperren“, schreibt ZDNet weiter.

Die eigenen Untersuchungen der EU zu dem Fall sind bereits abgeschlossen und auch eine zweite Meinung – in Form einer Einschätzung der Lage durch ein separates Expertengremium – liege bereits vor. Sollte sich das Gremium der Einschätzung der EU-Kommission anschließen, so würde diese Entscheidung dann auch öffentlich gemacht.