Die digitale Branche sucht ständig nach gut ausgebildeten Mitarbeitern. Doch für Facebook und Co. scheint noch mehr eine Rolle zu spielen als die Qualifikationen. Den Konzernen könnte in den USA bald auf Grund von Altersdiskriminierung eine Klage ins Haus stehen.

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Wie die FAZ unter Berufung auf die Washington Post berichtet, müssen Amazon, T-Mobile und weitere amerikanische Unternehmen mit Klagen von Gewerkschaften rechnen, weil sie ihre Werbeanzeigen über Facebook nur einem jüngeren Publikum ausgespielt haben. Ältere Personen seien als Zielgruppe für die Ads ausgeschlossen worden. Für die Gewerkschaft Communication Workers of America ein Widerspruch mit geltendem amerikanischem Recht, „wonach Altersdiskriminierung verboten ist, und zwar nicht nur bei der Einstellung, sondern auch bei der Anwerbung von neuem Personal.“

In der Klage wird dafür eine Stellenanzeige von T-Mobile zitiert. Diese wurde beispielsweise nur einer Zielgruppe mit dem Alter 18 bis 38 Jahre ausgespielt. Ähnliches trifft Facebook selbst. Hier sollen die Anzeigen auf der eigenen Plattform Menschen zwischen 21 und 55 Jahren ausgespielt worden sein.

Der stellvertretende Facebook-Werbe-Chef, Rob Goldman, verteidigt das Vorgehen. In einem Beitrag vergleicht er die individuelle Online-Werbung mit klassischer Werbung in Magazinen oder im Fernsehen, die sich ebenfalls an eine bestimmte Zielgruppe richte. Seiner Meinung nach ist eine Stellenanzeige nicht diskriminierend, wenn Facebook oder Google diese an bestimmte Zielgruppen ausspielen. Während Facebook auf die Vorwürfe reagiert, lehnten nach Angaben der FAZ T-Mobile und Amazon es ab, Stellung zu den Anschuldigungen zu nehmen.

Auch in Deutschland kommt es zu Altersdiskriminierung

Solch ein Verhalten wäre für die Big Player auch in Deutschland extrem problematisch. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetzes schützt seit 2016 vor Diskriminierungen wegen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, Weltanschauung und auch wegen des Alters. Das bedeutet auch, dass Stellenanzeigen, in denen neue Kollegen „für ihr junges Team“ gesucht werden, problematisch sind.

Die FAZ verweist zudem noch auf einen weiteren Fall, der bereits 2009 Schlagzeilen machte. Damals verurteilte das Bundesarbeitsgericht ein Unternehmen, das innerbetriebliche Stellenausschreibungen nur an Arbeitnehmer im ersten Berufsjahr gerichtet hatte. Und auch die Berliner Universitätsklinik Charité bekam schon Ärger, als das Arbeitsgericht in einer an „Berufsanfänger“ gerichteten Stellenanzeige für ein Traineeprogramm „Hochschulabsolventen/Young Professionals“ in Indiz für eine Benachteiligung des Bewerbers sah. Ist der Arbeitgeber nicht dazu in der Lage beweisen zu können, dass keine älteren Bewerber diskriminiert werden, drohen Klagen auf Schadensersatz.