In der Vergangenheit standen immer wieder Vertragsklauseln oder Geschäftspraktiken von Amazon in der Kritik. Nun könnte dem US-Konzern wegen bestimmter Praktiken in Frankreich sogar eine satte Geldstrafe drohen.

Amazon-Logo auf Smartphone
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Amazon ist nicht ohne Grund so erfolgreich: Mit strikten Verträgen – und manchmal auch mit viel kritisierten Vertragsklauseln – führt der Konzern ein strenges Regiment. Die Geschäftspraktiken, die Amazon an den Tag legt, stehen dabei nicht selten im Kreuzfeuer. So zum Beispiel auch aktuell in Frankreich.

Wie Heise Online schreibt, kritisiert die französische Regierung nun Verträge von Amazon, mit denen der Konzern anderen Unternehmen bestimmte Bedingungen für den Zugang zum hauseigenen Online-Marktplatz diktiert. Im Speziellen gehe es um Klauseln, bei denen sich Amazon vorbehält, diese einseitig zu ändern. Darüber hinaus wird kritisiert, dass Amazon die eingegangenen Geschäftsbeziehungen „einseitig aussetzen oder auflösen“ könne.

Im Rahmen solcher Geschäftspraktiken nutze Amazon seine marktbeherrschende Stellung aus, weshalb nun eben auch die französische Regierung einschreitet und eine entsprechende Beschwerde gegen den Konzern eingereicht hat.

Amazon: Es drohen Strafgelder in Millionenhöhe

„Die Plattform stellt ihren Lieferanten unausgewogene Beziehungen auf“, zitiert TechCrunch Loic Tanguy von der französischen Behörde DGCCRF, die auf die Themen Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung spezialisiert ist. Der Beschwerde gegen Amazon geht eine zweijährige Untersuchung der Behörde voraus, sodass genügend belastendes Material im Fall gesammelt worden sein dürfte, um die Beschwerde juristisch zu untermauern.

Auf Basis dieser Anschuldigungen muss Amazon laut Heise mit einer Geldbuße in Höhe von 10 Millionen Euro rechnen, die das französische Wirtschaftsministerium in Aussicht stellt. „Wirtschafts- und Finanzminister Bruno Le Maire teilte in Paris mit, er habe drei Unternehmen des US-Internetkonzerns vor das Handelsgericht gebracht und die Geldbuße gefordert“, heißt es weiter.

Das Ministerium teilte mit, dass das aktuelle Verfahren gegen Amazon die Bestrebungen der Regierung verdeutliche, „auf nationaler und europäischer Ebene zu handeln, um die Tätigkeit der großen Internet-Plattformen besser zu regulieren und mehr Transparenz zu gewährleisten“.

Amazon-Geschäftspraktiken schon länger in der Kritik

Auch hierzulande gab es in der Vergangenheit schon Vertragsklauseln und Praktiken, die Amazon ins Zentrum der Kritik rückten. Man erinnere beispielsweise an die Preisparitätsklausel, mit welcher der Konzern seine Händler verpflichtete, ihre Produkte nirgends preiswerter anzubieten als auf dem Amazon-eigenen Marktplatz (wir berichteten). Die Klausel war im Jahr 2013 – auch auf Druck des Bundeskartellamtes – gefallen.