Sind Preisvergleichsportale wirklich vertrauenswürdig? Und können Verbraucher vorbehaltlos auf die Empfehlungen solcher Portale setzen? Das Bundeskartellamt scheint Zweifel zu hegen.
Ob Strom oder Versicherungen, Reisen, Finanzen oder Telekommunikation – bei der Wahl wichtiger Dienstleister greifen viele Verbraucher auf Vergleichsportale zurück. Das ist auch kein Wunder, denn schließlich ist die Zahl der Anbieter groß und die Kunden wünschen sich passgenaue und möglichst preiswerte Angebote.
In der Online-Welt konnten sich einige solcher Vergleichsportale (auch mithilfe groß angelegter Marketing-Kampagnen) bereits etablieren. Doch an der Glaub- bzw. Vertrauenswürdigkeit solcher Anbieter scheint es Zweifel zu geben. Wie verschiedene Medien übereinstimmend berichten, hat das Bundeskartellamt eine behördliche Untersuchung eingeleitet und wird entsprechende Anbieter in der kommenden Zeit einer umfassenden Prüfung unterziehen.
Bundeskartellamt hat mehr Macht als Verbraucherschützer
„Buchungen über hohe Beträge und weitreichende Vertragsabschlüsse werden von den Angaben der Portale beeinflusst. Wir müssen sicherstellen, dass die Verbraucher sich dabei auf die Zuverlässigkeit, die Objektivität und die Transparenz der Portale verlassen können“, zitiert WinFuture den Chef des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt.
Dabei ist das Bundeskartellamt nicht die erste Instanz, die solche Vergleichsportale ins Visier rückt: Auch Verbraucherschützer hatten in der Vergangenheit immer wieder Faktoren wie die Objektivität kritisch beäugt. Und selbst der Bundesgerichtshof bezog erst vor einigen Monaten, im Frühjahr 2017, Stellung und mahnte die Vergleichsportale zu mehr Transparenz.
Vergleichsportale: Ganze Branche wird beleuchtet
Wie WinFuture weiter anmerkt, hat das Bundeskartelamt „weitaus weitreichendere Ermittlungsbefugnisse“ inne, „sodass mögliche Probleme und Rechtsverstöße besser aufgedeckt werden können“. Auf dieser Grundlage könne die Behörde effektive Untersuchungen und Prozesse einleiten.
Im Mittelpunkt der Untersuchungen scheint das Bundeskartellamt allerdings nicht einzelne Anbieter zu sehen. Es gehe eher um das große Ganze, wie Mundt weiter erläutert: „Wir ermitteln nicht gegen bestimmte Unternehmen, sondern schauen uns diesen Wirtschaftszweig insgesamt an, um etwaige verbotene Verhaltensweisen anhand einer umfassenden Sachverhaltsaufklärung identifizieren zu können.“
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Warum? Es handelt sich bei Vergleichsporta len um private (!) Unternehmen, es sind, siehe verschiedene andere Urteile, letztendlich Onlinemakler. Nichts anderes. Seit wann erwartet man denn von einem Makler Objektivität? Seit wann von Privatunternehm en Altruismus? Wenn ich einen Autoverkäufer frage (verschiedene Produkte), ob ich ein neues Auto brauche wird er a) auf jeden Fall "Ja!" sagen und b) nicht das für mich Günstigste/Best e direkt anbieten.
Objektivität kann ich nur dann erwarten, wenn ich selber einen Auftrag an einen Makler/Vermittl er erteile und ICH die Provision/den Provisionsausfa ll bzw. Rechnung zahle.
Vergleichsplatt formen sind nicht unabhängig. Vergleichsplatt formen beeinflussen die Listings in ihrem Sinn. Vergleichsplatt formen sprechen sich ab. Und Vergleichsplatt formen schaden sogar gezielt gelisteten Unternehmen. Dazu brauch' ich keine hochoffizielle Untersuchung, Branchenerfahru ng reicht.
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