Das diesjährige Herbst-Update von Ebay umfasste unter anderem Änderungen hinsichtlich der Angabe von Kontaktinformationen in den Artikelbeschreibungen und der Verwendung von Links, die zu Websites außerhalb von Ebay verweisen. Auf genau diese beiden Neuregelungen hat der Online-Marktplatz nun noch einmal ausdrücklich hingewiesen.
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Mitte September präsentierte Ebay zahlreiche Neuerungen, die auf die Händler des Marktplatzes im Zuge des Herbst-Updates 2017 zukommen werden. Dabei ging es unter anderem um die Einführung des HTTPS-Standards, beschleunigte Retouren-Prozesse sowie Erweiterungen bei den Produktkennzeichnungen.
Ein wichtiges Thema ist aber auch die korrekte Angabe von Kontaktinformationen und Links bei Ebay, denn hier wurden ebenfalls Änderungen vorgenommen. Das Unternehmen hat nun abermals explizit darauf hingewiesen, dass Händler ihre Angebote überprüfen sollten. So dürfen keine Kontaktinformationen mehr in den Artikelbeschreibungen eingebunden werden. Ebay hat nach eigenen Angaben im Oktober damit begonnen, etwaige Kontaktinfos in den Beschreibungen auszublenden. Hierfür steht das Feld „Rechtliche Informationen des Verkäufers“ zur Verfügung.
Entfernung der Angebote bei Nichteinhaltung ab 2018
Zusätzlich gibt es Neuerungen bei der Verwendung von Links, auf die der Online-Marktplatz ebenfalls noch einmal ausdrücklich verweist. In den Artikelbeschreibungen dürfen keine Links mehr vorhanden sein, die zu Websites außerhalb von Ebay führen. Es existieren jedoch zwei Ausnahmen an Links zu Websites, die weiterhin verwendet werden dürfen:
- Produktvideos (Rezensionen, Demos & Installationsanleitungen) und
- rechtlich erforderliche Informationen (z. B. Garantiebedingungen).
Die zugelassenen Links müssen zudem das Attribut target=“_blank“ enthalten.
Ebay warnt davor, ab Frühjahr 2018 Angebote zu entfernen, die diese beiden Neuerungen nicht berücksichtigen. Außerdem werden neue Angebote blockiert, die Kontaktinformationen in den Artikelbeschreibungen und / oder Links zu externen Websites enthalten, die nicht zugelassen sind.
An dieser Stelle haben wir Antworten auf rechtliche Fragen, die sich um das diesjährige Herbst-Update von Ebay drehen. Hier wiederum setzen wir uns kritisch mit den Neuerungen auseinander.
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vielen Dank für die Nachfrage.
In der Tat verbietet es Ebay, eine Verlinkung auf externe Seiten in den Shop zu integrieren. Da, wie schon richtig erwähnt, eine Verwendung des Mitglieds-Logos nicht ohne entsprechende Verlinkung erlaubt ist, folgt daraus:
das Mitglieds-Logo des Händlerbundes (sowie andere Logos und Siegel) können bei Ebay nicht mehr verwendet werden und müssen aufgrund der Ebay-Grundsätze entfernt werden.
Viele Grüße!
Die Redaktion
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ich meine aber mal gelesen zu haben, daß das Logo ohne Link abgemahnt werden kann, da man sonst nicht nachvollziehen könnte, ob das Logo rechtmäßig verwendet wird.
Bedeutet das jetzt im Umkehrschluß, daß man auf eBay das Logo nicht mehr verwenden darf/kann ?
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