Das Bundeskartellamt sieht Verbesserungsbedarf im Internet: Neben den großen und marktbeherrschenden Anbietern haben viele kleine Händler kaum eine Chance, sich ein Stück des Online-Kuchens zu sichern. Daher müsse besonders kleinen Einzelhändlern unter die Arme gegriffen werden.
Kleinen Einzelhändlern ohne Online-Kanal wird es künftig wohl immer schwerer fallen, die eigene Zukunft zu sichern. Doch der bloße Aufbau eines Online-Shops oder der Verkauf über Online-Marktplätze reicht oftmals nicht aus, um die ganz großen Umsätze generieren zu können – die Macht der großen Player ist häufig zu groß. Um dies zu ändern, will das Bundeskartellamt Hand an die Strukturen im Online-Handel legen und jene Hindernisse beseitigen, die besonders den kleinen Händler belasten.
„Wenn wir die Innenstädte retten wollen, müssen wir dafür sorgen, dass auch die kleinen Einzelhändler ihre Chancen im Netz nutzen können“, zitiert Golem Kartellamtschef Andreas Mundt. Um jedoch überhaupt eine solche Chance im Netz zu bekommen, muss sich auch etwas an der Praxis der Vertriebsstrukturen bzw. Vertriebsbeschränkungen ändern, denn diese verhindern es nicht selten, dass kleine Anbieter überhaupt am Handel teilnehmen können.
Vertriebsbeschränkungen gehen zulasten kleiner Händler
Die Aufgabe der Wettbewerbsbehörde müsse es sein, „dass es im Internet keine unzulässigen Vertriebsbeschränkungen zulasten kleiner Händler gibt“, zitiert Golem weiter. „Sie brauchen den Zugang zu Preissuchmaschinen und Drittplattformen, um wirklich sichtbar zu sein.“ Gerade den Verkauf über Preissuchmaschinen und Online-Marktplätze hatten große Markenhersteller Händlern in der Vergangenheit immer wieder untersagt. Man erinnere sich beispielsweise an die Fälle des Sportartikelherstellers Asics (wir berichteten) oder auch den Clinch um Adidas.
Entsprechende Vertriebsbeschränkungen seien nur hinzunehmen, wenn Markenhersteller dafür laut Mundt tatsächlich „stichhaltige Gründe anführen können“. Ansonsten müssten Händler die Möglichkeit erhalten, die Produkte der Hersteller auch über Preissuchmaschinen und Marktplätze zu vertreiben.
Das Bundeskartellamt und die Macht von Amazon
Zwar sei es auch für das Bundeskartellamt nicht einfach, der wachsende Marktdominanz von Amazon und Konsorten Einhalt zu gebieten, doch zumindest habe man in der Vergangenheit schon Erfolge für Händler erzielen können: In diesem Zusammenhang sei beispielsweise auf die Preisparitätsklausel verwiesen, mit der Amazon seinen Händlern vor Jahren verboten hatte, Produkte auf anderen Seiten günstiger zu handeln als auf Amazon. Diese Paritätsklausel hatte Amazon auf Druck im Sommer 2013 gestrichen.
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Was ist mit der Elektrogeräteverordnung?
Durch diese Verordnung lohnt es sich für kleine Händler nicht, Eigenimporte im kleinen Stückzahlbereic hen oder gar Einzelstücke selbst zu importieren und zum Verkauf anzubieten.
Dass es bei dieser Verordnung weder um Gerätesicherhei t oder gar Verbraucherschu tz, sondern nur um die Entsorgung geht macht die Sache nicht besser.
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wegen angeblicher "Wettbewerbsver stöße", "angeblichen Wettbewerbsverh ältnis"Nachteil en "Markenrechtsve rletzungen", "Fliegenden Gerichtsstand" zu beenden.
Ich habe noch keinen Anwalt kennengelernt- bin seit 13 Jahren Onlinehändler und damit zwangsweise mit diversen "Anwälten des Rechts" zu tun gehabt - der sagte des das was es ist und zwar bloße Abzocke.
Das ist ein geschlossener Kreis von Juristen die Ihre Abzocke auch zukünftig sichern wollen.
Damit bleiben "Rechtsverstöße " die folgenlose Ordnungswidrigk eiten sind die Lizenz zum Gelddrucken.
Kennt einer einen Anwalt, der sagt der "Wettbewerbsver stoß" ist geringfügig und kann keinen Nachteil für den Klagenden haben sollte daher mangels negativer Folgen nicht geahndet werden? Die Klage sollte abgewiesen werden.
ICH NICHT.
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Werde mir auch überlegen meine Mitgliedschaft zum Jahresende zu kündigen.
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-Wir müssen wehrlos zusehen, wie die Chinesen hofiert werden und mit ihren Waren ganz ungeniert ohne Einfuhrumsatzst euer und mit subventionierte n Versandkosten das Land überschwemmen.
Wir müssen uns wie die Lämmer dem "freiwilligen" Gratisversand und der "freiwilligen" erweiterten Widerrufsfrist von bis zu drei Monaten beugen.
-Wir bezahlen auf den Marktplätzen neben horrenden Provisionen zusätzlich noch für marktplatzinter ne Werbemaßnahmen und sehen zu, wie Plattformen bis zu 30% des Umsatzes als Marge einstreichen, während vielen von uns nur noch die Brösel vom Kuchen bleiben.
-Der so viel probagierte Verkauf im "vereinten" Europa bedarf eines vorherigen Studiums der Steuergesetze jedes einzelnen Landes und der Anheuerung eines Steuerberaters pro Land. Er ist von vorneherein auf die Branchenriesen abgestimmt.
-Wir sind Abmahnanwälten, die tagtäglich nur nach Formulierungsfe hlern in AGB, Widerrufserklär ung usw. suchen und uns wegen Nichtigkeiten fette Rechnungen schicken, weitgehend schutzlos ausgeliefert.
Und die Politik? Die macht nichts! Im Gegenteil. Die legt in schöner Regelmäßigkeit noch eins drauf:
-Siehe Streitbeilegung sstelle: Noch ein Grund für Abmahnanwälte, Kasse zu machen
-Siehe Widerrufsrecht: Nichts dagegen, doch benutzte, beschädigte oder verschmutzte Ware zum vollen Preis zurücknehmen zu müssen, hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun. Auch sind wir Onlinehändler keine Drückerkolonnen , die von Haus zu Haus hasten und alten Omas das Geld aus der Tasche ziehen. Also sollte man uns auch nicht so behandeln.
-Siehe Duales System: Eine Zwangsmitglieds chaft ohne erkennbaren Nutzen
Diese Liste wäre noch beliebig zu erweitern und es wird höchste Zeit, dass sich ein Verband der Onlinehändler etabliert, der ohne Fremdzweck den Onlinehandel als wichtigen Wirtschaftsbere ich auch politisch etabliert und endlich Lobbyarbeit FÜR UNS macht!
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Mittlerweile hat auch der letzte Kleinstadthändl er irgendwie von ruinierten Onlinehändlern gehört.
Die mit:
- absurden Begründungen, die von vielen "Richtern" für Handelssachen ungelesen unterschrieben werden
- irrwitzigen Streitwerten
- herbeigesehnten Wettbewerbsverh ältnissen
- von Abmahnkanzleien
- von "Wettbewerbszen tralen"
bei deren Wunschgericht
sei 20 Jahren in rasant wachsenden Maße über den Tisch gezogen werden.
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Händler die bei Amazon verkaufen und Amazon die Ware aus deutschen Lager liefert die aber keine 19% Mehrwertsteuer zahlen müssen wie die anderen Trottel die einen Geschäftssitz in der EU haben.
Das wird wohl nicht passieren.
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Und davon gibt es ja so einiges. Guckt man mal hinter die Kulissen, sieht man ja auch, dass trotzdem grundsätzlich viel kleinere Firmen die Produkte stets zu günstigeren Preise anbieten.
Aber die Blödheit der Onlinehändler kennt ja keine Grenzen.
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