Seit November 2022 gilt innerhalb der Europäischen Union der Digital Services Act (DSA). Das digitalpolitische Gesetz reguliert, wie Internetplattformen sich in gesellschaftlichen Fragen zu verhalten haben. Dabei werden Plattformen in verschiedene Stufen unterteilt. Die strengsten Regeln greifen dabei für die als „sehr groß“ eingestuften Plattformen, auch bekannt als VLOPs (Englisch: „very large online platform“). 

Anfangs benannte die EU hierbei 19 Plattformen, darunter Amazon, Facebook oder auch Wikipedia. Doch seither ist die Liste gewachsen. Der neueste Zuwachs ist die Erotik-Plattform XNXX. Wie Heise berichtet, muss diese sich ab spätestens Mitte November an die neuen Vorschriften halten.

Strenge Regeln für sehr große Plattformen

Für die Einstufung als sehr große Online-Plattform ist die Anzahl der durchschnittlichen monatlichen Nutzerschaft maßgeblich. Auf Auskunftsersuchen der EU-Kommission hatte XNXX hierbei eingeräumt, dass diese über dem Grenzwert von 45 Millionen Menschen läge. Damit wurde das Portal als bereits viertes Erotik-Portal als VLOP eingestuft. Ende 2023 wurden bereits die Wettbewerber Pornhub, XVideo und Stripchat benannt.

Zu den Auflagen, welche XNXX jetzt erfüllen muss, gehören regelmäßige Risikoabschätzungen hinsichtlich Gefahren für die Demokratie und öffentliche Sicherheit sowie in Bezug auf den Jugendschutz. Im Falle von Pornografieportalen bedeutet das konkret, dass diese den Zugang zu ihren Inhalten für minderjährige Personen verhindern müssen. 

Jugendschutz ist keine leichte Aufgabe

Eine Aufgabe, an der sich bereits die besagten drei Wettbewerber die Zähne ausbeißen. Denn eine brauchbare Altersverifikation läuft in den meisten Fällen auf die Vorlage eines Ausweis-Dokuments hinaus. Davor schrecken jedoch viele Endverbraucher:innen zurück, da sie befürchten, dass Daten, beispielsweise zu ihren Video-Präferenzen, bei einem möglichen Cyberangriff in die falschen Hände geraten könnten.

Weitere Regeln, welche eine als VLOP eingestufte Plattform zu erfüllen hat, umfassen weiterhin das Teilen von Daten und integrierten Algorithmen sowie die Veröffentlichung eines Werbearchivs. Anhand der Algorithmen sollen Forschende die Plattform hinsichtlich eventueller manipulativer Mechanismen, sogenannter Dark Patterns, analysieren können.

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Ernennung der VLOPs bleibt ein Prozess

Nachdem die EU-Kommission zum Start des DSA mit den 19 ursprünglichen VLOPs zunächst die offensichtlichen „Verdächtigen“ benannte, folgen mittlerweile immer mehr Plattformen. So sind es mittlerweile immerhin 25 Portale, welche unter die Kategorisierung fallen. Die Entwicklung zeigt auf, dass die EU mit der Benennung der VLOPs mitnichten fertig ist. Betreiber von größeren Websites mit einer europaweiten Nutzerschaft sollten daher prüfen, wie genau es um deren Anzahl steht. 

Doch auch Betreiber kleinerer Websites und Online-Shops kommen unter bestimmten Voraussetzungen nicht gänzlich um den DSA herum. So gelten die Regelungen des Gesetzes seit Februar 2024 auch für kleine Websites – sofern diese „User-generated Content“ bieten. Darunter fallen sämtliche Inhalte, die durch die Nutzerschaft erzeugt wurden, seien es Kommentare oder aber auch Bewertungen (siehe Infokasten).

Seit Februar sind auch kleinere Websites unter Umständen betroffen

Entscheidend ist hier, ob die besagten Inhalte eine wesentliche Funktion der Website darstellen, oder lediglich eine „unbedeutende Nebenfunktion“ darstellen. Stehen die Produkte beispielsweise im Fokus und Bewertungen dienen nur dazu, diese zu vermarkten, braucht man sich also keine Sorgen zu machen. Anders sieht das Ganze aus, wenn zusätzlich zum Online-Shop beispielsweise ein Forum betrieben wird.

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