Der Booking.com-CEO Glenn Fogel ist ganz offensichtlich kein Fan der EU-Vorschriften. Kürzlich übte er scharfe Kritik am Digital Markets Acts (DMA) und steht damit nicht alleine da.

Regulierung sogenannter Gatekeeper

Der DMA will insbesondere Gatekeeper, also Unternehmen mit einer marktbeherrschenden Stellung, regulieren. Um als Gatekeeper zu gelten, muss ein Unternehmen mindestens 6,5 Milliarden Euro Jahresumsatz im Europäischen Wirtschaftsraum erwirtschaften und außerdem über 45 Millionen Endnutzer pro Monat sowie über 10.000 gewerbliche Nutzer pro Jahr verzeichnen, die in der EU ansässig sind. Laut dieser Definition ist Booking.com ein Gatekeeper. Und ähnlich wie andere Unternehmen ist man kein Fan der Regulierung. So haben sich bereits 2022 zehn Unternehmen, darunter auch Booking, zusammengeschlossen, um gegen das Gesetz vorzugehen.

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Best-Preis-Klausel rechtswidrig

Glenn Fogel stört sich dabei besonders an dem Verbot der Best-Preis-Klausel: Geht es nach Booking.com, dürfen Hotels und Co. auf ihrer eigenen Homepage keine besseren Preise anbieten. Diese Klausel hatte der BGH 2021 wegen Verstößen gegen das EU-Recht gekippt.

Solcherlei Best-Preis-Klauseln dürfen nun auch nach dem DMA nicht durch Gatekeeper aufgebürdet werden. „Ich glaube daran, den Kunden die besten Preise anzubieten. Jede Vorschrift, die uns daran hindert, halte ich für eine dumme Vorschrift“, wird Glenn Fogel dazu von t3n zitiert. Die Vorschrift sei ein Wettbewerbsnachteil. Zu einer Verlagerung des Firmensitzes aus der EU sage er immerhin nicht „Nein“. 

Ob es zum Wegzug kommt, ist laut der t3n aber eher zweifelhaft. Der DMA würde für Booking.com dennoch gelten, da es eben nicht auf den Firmensitz ankommt. Außerdem sei der Standort in den Niederlanden auch steuerlich günstig.

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