Der Booking.com-CEO Glenn Fogel ist ganz offensichtlich kein Fan der EU-Vorschriften. Kürzlich übte er scharfe Kritik am Digital Markets Acts (DMA) und steht damit nicht alleine da.
Regulierung sogenannter Gatekeeper
Der DMA will insbesondere Gatekeeper, also Unternehmen mit einer marktbeherrschenden Stellung, regulieren. Um als Gatekeeper zu gelten, muss ein Unternehmen mindestens 6,5 Milliarden Euro Jahresumsatz im Europäischen Wirtschaftsraum erwirtschaften und außerdem über 45 Millionen Endnutzer pro Monat sowie über 10.000 gewerbliche Nutzer pro Jahr verzeichnen, die in der EU ansässig sind. Laut dieser Definition ist Booking.com ein Gatekeeper. Und ähnlich wie andere Unternehmen ist man kein Fan der Regulierung. So haben sich bereits 2022 zehn Unternehmen, darunter auch Booking, zusammengeschlossen, um gegen das Gesetz vorzugehen.
Best-Preis-Klausel rechtswidrig
Glenn Fogel stört sich dabei besonders an dem Verbot der Best-Preis-Klausel: Geht es nach Booking.com, dürfen Hotels und Co. auf ihrer eigenen Homepage keine besseren Preise anbieten. Diese Klausel hatte der BGH 2021 wegen Verstößen gegen das EU-Recht gekippt.
Solcherlei Best-Preis-Klauseln dürfen nun auch nach dem DMA nicht durch Gatekeeper aufgebürdet werden. „Ich glaube daran, den Kunden die besten Preise anzubieten. Jede Vorschrift, die uns daran hindert, halte ich für eine dumme Vorschrift“, wird Glenn Fogel dazu von t3n zitiert. Die Vorschrift sei ein Wettbewerbsnachteil. Zu einer Verlagerung des Firmensitzes aus der EU sage er immerhin nicht „Nein“.
Ob es zum Wegzug kommt, ist laut der t3n aber eher zweifelhaft. Der DMA würde für Booking.com dennoch gelten, da es eben nicht auf den Firmensitz ankommt. Außerdem sei der Standort in den Niederlanden auch steuerlich günstig.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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1.) das DMA nicht verstanden (er wird ja gar nicht daran gehindert die besten Preise anzubeieten), und
2.) Wenn er sowieso daran glaubt die besten Preise anzubieten, was hat er dann für ein Problem mit dem DMA ???
Die Fogel Aussagen fallen unter die Kategorie "mit heißer sinnbefreiter Luft unnötig CO2 produziert".
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Es geht hier auch nicht um ein paar Cent sondern um Provisionen im durchaus merkantilen, 2 stelligen Prozentbereich! Das Gericht hat die Sache also nicht grundlos gestoppt, sondern zu 100 % im Verbrauchersinn e entschieden!
Ein ähnliches Ansinnen verfolgen viele Markführer, mir fällt hierzu z. B. spontan auch PayPal ein. Dort untersagt die AGB dem Händler die Kosten gegenüber den Kunden zu beziffern. Kein normaler Mensch würde nämlich seiner Bank 3,40 € für eine 100 € Überweisung bezahlen. Gestreng nach dem Motto jede Transparenz ist zu vermeiden, da sich Kunden sonst ja fragen könnten ob Kosten/Nutzen im Verhältnis stehen.
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Es geht immer weiter abwärts - es gibt auch bei den Politikern kein Fachpersonal. Egal in welcher Partei - alle sind weit von der Realität entfernt und haben keinen Zugriff mehr zur Basis.
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