Immer wieder wird vor Anbietern wie Temu, Wish oder Shein gewarnt. Besonders der Erwerb von Elektrogeräten wird als riskant eingestuft. Hier soll es jedoch nicht um mögliche Gefahren gehen, sondern um die Entsorgung dieser Geräte. In Deutschland sind die Hersteller im Rahmen der erweiterten Produktverantwortung für die Entsorgung verantwortlich. Dafür müssen sie sich und die Geräte bei der Stiftung EAR registrieren – einer Pflicht, der Temu und Co. offenbar nicht nachkommen. Welche Auswirkungen das hat, erklärt Alexander Goldberg, Vorstand der Stiftung EAR.

Die Stiftung EAR ist die beliehene Gemeinsame Stelle der Hersteller, die in Deutschland für den Vollzug des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) zuständig ist. Zusätzlich übernimmt die Stiftung EAR Vollzugsaufgaben aus dem Batteriegesetz (BattG). Zu ihren Aufgaben gehört es insbesondere, die Hersteller nach ElektroG und BattG zu registrieren und diese in einem Verzeichnis zu veröffentlichen.

OnlinehändlerNews: Warum ist die Registrierung von Elektroprodukten in Deutschland so wichtig?

Alexander Goldberg: Hersteller oder ihre Bevollmächtigten dürfen ohne ordnungsgemäße Registrierung keine Elektrogeräte in Deutschland in Verkehr bringen. Vertreiber dürfen keine Elektrogeräte von nicht oder nicht ordnungsgemäß registrierten Herstellern oder Bevollmächtigen in Deutschland zum Verkauf anbieten. Zudem dürfen Online-Marktplätze das Anbieten oder Bereitstellen von Elektrogeräten von nicht bzw. nicht ordnungsgemäß registrierten Herstellern oder deren Bevollmächtigten nicht ermöglichen und Fulfillment-Dienstleister dürfen die Lagerhaltung, Verpackung, Adressierung oder den Versand von Elektrogeräten von nicht ordnungsgemäß registrierten Herstellern oder deren Bevollmächtigten nicht vornehmen. 

Diese Verbote sind bußgeldbewehrt, können aber auch im Rahmen des Wettbewerbsrechts insbesondere durch Mitbewerber rechtlich durchgesetzt werden. 

Hersteller, die sich nicht ordnungsgemäß registrieren, sind illegal im Markt und haben einen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Mitbewerbern, weil sie sich ihren rechtlichen Verpflichtungen entziehen, um weniger Kosten zu haben. Sie werden Trittbrettfahrer oder Free-Rider genannt. 

Temu, Wish und Co. müssten tätig werden

Welche besonderen Herausforderungen sehen Sie bei der Registrierung von Elektroprodukten, die von Plattformen wie Temu und Wish verkauft werden?

Auch nach dem 01. Juli 2023 gibt es Online-Marktplätze, die ihrer Pflicht, das Anbieten von nicht ordnungsgemäß bei der Stiftung EAR registrierten Herstellern zu unterbinden, nicht nachkommen bzw. diese schlicht ignorieren. Die Herausforderung besteht darin, die Betreiber dieser Online-Marktplätze dazu zu bringen, ihre Prüfplichten ordnungsgemäß wahrzunehmen. Online-Marktplätze, die von außerhalb der EU agieren, stellen aktuell die größte Herausforderung dar. 

Wer trägt die Verantwortung für die Registrierung dieser importierten Elektroprodukte? Sind es die Plattformen, die Verkäufer oder die Importeure – was im Fall von Temu & Co. die Verbraucher:innen wären?

Die Pflicht zur Registrierung trifft nach dem ElektroG immer den Hersteller, der gesetzlich definiert ist. Das wäre im Fall eines Verkaufs von Elektrogeräten über einen Online-Marktplatz durch einen Hersteller in China, der die Waren direkt an einen Endnutzer in Deutschland liefert, der in China ansässige Hersteller. Dieser müsste in Deutschland einen Bevollmächtigten beauftragen und benennen, der für den ausländischen Hersteller die Registrierung nach ElektroG durchführt und auch die Folgepflichten wie Mengenmitteilungen und die Altgeräteentsorgung wahrnimmt. 

Welche Umweltauswirkungen haben nicht registrierte Elektroprodukte, insbesondere in Bezug auf Recycling und Entsorgung?

Das kommt auf die Qualität der Elektro(alt)geräte an. Sofern es sich um qualitativ normale und Originalgeräte handelt, die nicht registriert in Verkehr gebracht wurden, steht die Entsorgungswirtschaft vor den normalen Herausforderungen und Aufgaben der Altgeräteentsorgung. Handelt es sich um Billigprodukte oder keine Originalgeräte, ist regelmäßig von einer schlechteren Qualität der Materialien auszugehen. Hier können insbesondere batteriebetriebene Elektrogeräte angeführt werden, in denen oft minderwertige Lithium-Ionenbatterien verbaut sind, die Brände auslösen können und für die Recyclingbranche eine enorme wirtschaftliche Belastung darstellen, wenn es zu Entzündungen kommt. 

Zudem erfüllen viele der über Online-Marktplätze aus China vertriebenen Billig-Elektrogeräte nicht die erforderlichen Sicherheitsbestimmungen, wie z. B. die CE-Konformitätserklärung, oder enthalten verbotene Schadstoffe, die für den Endnutzer und die Umwelt gefährlich sein können. 

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Wer trägt die Kosten für die Entsorgung von Produkten, die nicht registriert sind?

Elektrogeräte, die von nicht registrierten Herstellern in Deutschland in Verkehr gebracht wurden, werden Waisengeräte genannt, wenn sie ihre Abfalleigenschaft erlangen. Das ElektroG regelt, dass die Entsorgung dieser Waisengeräte durch die in Deutschland ordnungsgemäß registrierten Hersteller miterfolgt. Daher besteht ein großes Interesse der ordnungsgemäß registrierten Hersteller, dass möglichst alle Trittbrettfahrer in Deutschland identifiziert und verfolgt werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen. 

Was kann getan werden, um sicherzustellen, dass mehr Elektroprodukte von internationalen Billiganbietern registriert und umweltgerecht entsorgt werden?

Nicht registrierten Herstellern im Ausland, die selbst oder über ausländische Online-Marktplätze direkt Elektrogeräte an Endnutzer in Deutschland versenden, muss das Geschäft erschwert werden. Das kann durch eine deutliche Intensivierung der Zollkontrollen erfolgen, weil dann mehr der eingeführten und nicht registrierten Elektrogeräte abgefangen werden könnten, die so den Endkunden überhaupt nicht erreichen würden. Die sich damit einstellende Unzufriedenheit der Endkunden dürfte sich langfristig auf die Nachfrage auswirken. Zudem muss der Bürger kontinuierlich darüber aufgeklärt werden, dass er sich mit dem Kauf von oft minderwertigen und nicht registrierten Elektrogeräten von Billiganbietern aus dem Ausland keinen Gefallen tut, sondern schlimmstenfalls ein Brandrisiko nach Hause holt. 

Vielen Dank für das Interview!

Über die Stiftung EAR

Alexander Goldberg Stiftung ear

Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung EAR) registriert die Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten und koordiniert die Bereitstellung der Sammelbehälter sowie die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der Bundesrepublik Deutschland. Dabei fungiert die Stiftung EAR als die „Gemeinsame Stelle der Hersteller“ im Sinne des ElektroG. Sie wurde – im Zuge der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Reduktion der zunehmenden Menge an Elektronikschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) in nationales Recht – von Herstellern gegründet.

Im Jahr 2020 hat das Umweltbundesamt der Stiftung EAR zudem hoheitliche Aufgaben aus dem BattG übertragen. 

Die Stiftung EAR wird ausschließlich kostendeckend, ausdrücklich ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben und ist sowohl wirtschaftlich als auch personell unabhängig. Ihre Tätigkeit wird durch Gebühren finanziert, die durch eine Gebührenverordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) festgesetzt werden.