Bereits im Jahr 2022 hatte das Bundeskartellamt die Sektoruntersuchung „Scoring beim Online-Shopping“ gestartet, deren Ergebnisse jetzt vorliegen. Bei der Auswertung kam heraus, dass Online-Händler:innen, Zahlungsdienstleister und Auskunfteien sich nicht immer in ausreichendem Maße an die Vorgaben des Verbraucherrechts halten. So gebe es besonders bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen einer Bonitätsprüfung zahlreiche Hinweise auf Verstöße gegen das Datenschutz- oder das Lauterkeitsrecht im Hinblick auf die Transparenz und die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung. 

Für die Untersuchung wurden 45 Online-Händler:innen, darunter Amazon, Ikea, Adidas oder Thalia, befragt. Darüber hinaus wurden unter anderem die Zahlungsanbieter Klarna, Paypal und Ratepay sowie die Auskunfteien Schufa, Creditform Boniversum und Infoscore zur Befragung herangezogen.

Scoring grundsätzlich ökonomisch sinnvoll

Der Abschlussbericht des Bundeskartellamts setzt sich nicht nur mit den Rahmenbedingungen und den Abläufen des Scorings im Online-Handel auseinander, sondern ordnet diese rechtlich ein und gibt der Wirtschaft und der Politik Handlungsempfehlungen mit auf den Weg, heißt es in einer Pressemitteilung des Kartellamts

Beim Online-Shopping wird häufig von Online-Händler:innen selbst oder den beauftragten Zahlungsdienstleistern eine sogenannte Bonitätsprüfung der Kundschaft durchgeführt, um das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren. Verwendet werden dafür entweder eigene Kundendaten oder auch Score-Werte, die von Auskunfteien mit weiteren personenbezogenen Daten ermittelt werden.

Das Scoring an sich sieht die Behörde grundsätzlich als ökonomisch sinnvoll an. „Eine möglichst korrekte Prognose der Zahlungswahrscheinlichkeit liegt nicht nur im Interesse der Online-Händler und Zahlungsdienstleister. Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher können profitieren, wenn Zahlungsausfälle im Online-Handel insgesamt begrenzt werden, was sich letztlich günstig auf das Preisniveau auswirkt“, stellt der Bericht fest.

Keine Informationen oder nur versteckt in den AGB

Kritisiert wird allerdings oftmals fehlende Transparenz der Datenverarbeitung. Die Bonitätsprüfungen beim Online-Shopping laufen meist im Hintergrund ab – ohne das Wissen der Verbraucher:innen. Daher sollten Händler:innen und Zahlungsdienstleister, nach Auffassung der Behörde, verständlich und rechtzeitig über die Bonitätsprüfung informieren, um der Kundschaft die Möglichkeit zu geben, eine informierte Entscheidung zu treffen. Wie sich gezeigt hat, wird in der Praxis meist entweder gar nicht informiert oder nur in versteckter und unklarer Form, beispielsweise innerhalb der AGB.

Da die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Bonitätsprüfung rechtlich nur dann zulässig ist, wenn die geltenden Vorschriften des Datenschutz- und des Lauterkeitsrechts hinsichtlich der Transparenz und der Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung eingehalten werden, erkennt das Bundeskartellamt Hinweise auf Verbraucherrechtsverstöße und fordert Verbesserungen auch im Hinblick auf den Grundsatz der Datenminimierung.

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