In China sind Online-Supermärkte besonders bei jungen Leuten in Städten beliebt. In den stationären Handel gehen sie selten. Das liegt auch daran, dass die Plattformen die Produkte zum Teil mit großen Rabatten anbieten. Besonders beliebt ist dabei das „Community Group-Buying“-Konzept. Demnach werden die Produkte günstiger, je mehr Leute sie kaufen.
Nun hat die staatliche Behörde für Marktregulierung (SAMR) eingegriffen und gegen fünf große Plattformen Strafen wegen Preisdumping verhängt.
Preisdumping gefährdet fairen Wettbewerb
Die SAMR monierte, dass die Anbieter die Lebensmittel teilweise unter dem Selbstkostenpreis anboten. Das stelle eine Gefahr für den herkömmlichen Markt dar. Durch unangemessen niedrige Preise würden sich die Plattformen so den Markt erobern, ein explosives Wachstum erzielen und unterm Strich die Konkurrenz so vom Markt drängen, dass eine Monopolstellung entstehe.
Hinter den fünf Plattformen stehen unter anderem bekannte Namen, wie Alibaba, Tencent und Meituan. Vier Unternehmen sollen laut german.china.org die Höchststrafe von 1,5 Millionen Euro zahlen. Von der Höchststrafe betroffen ist unter anderem die zu Aliaba gehörende Plattform Nicetuan.
Wie sieht die Rechtslage in Deutschland aus?
Auch in Deutschland wird sich in manchen Bereichen beklagt, dass zu günstige Preise den Markt kaputt machen. Solche Klagen kennt man beispielsweise aus dem Handmade-Bereich. Preisdumping kann aber als wettbewerbswidrig eingestuft werden. Immerhin dient Preisdumping bereits per Definition dazu, die Konkurrenz durch Preise, die unter den Produktionskosten liegen, zu verdrängen, um sich eine Vormachtstellung zu sichern.
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Warum darf Amazon "Scheinangebote " mit 20-35% unter dem billigsten Produkt, mit angeblichen Lieferzeiten
1-2 oder 2-3 Monaten oder "noch nicht erschienen" - sichern sie sich jetzt schon ihr Exemplar und das auch bei Produkten die schon seit Ewigkeiten nicht mehr verfügbar sind?
Ist das zulässig?
Wenn nein? Wo ist die Abmahnmafia oder Händlerbund oder Kartellamt oder sonstige "Wettbewerbshüter"?
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Antwort der Redaktion
Hallo Yolanda,
wie gesagt: Preisdumping liegt dann vor, wenn ein Händler die Produkte unter den Kosten, also so gesehen mit einem Minus verkauft. Sollte dir ein solches Vorgehen bei der Konkurrenz auffallen, kannst du selbst eingreifen.
Werden solche Praktiken von großen Playern angewandt, kannst du dich sogar an das Bundeskartellam t wenden: bundeskartellamt.de/.../...
Mit besten Grüßen
die Redaktion
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