Steigende Lebenshaltungskosten infolge der Inflation und hohen Energiepreise haben viele Verbraucher:innen in den vergangenen Jahren und Monaten finanziell deutlich stärker belastet. Nicht verwunderlich, dass die Leute dadurch einerseits sparsamer werden, andererseits aber auch einfach Geld ausgeben müssen, das sie gerade nicht haben. 

Dieser Trend zeigt sich auch im Online-Handel: So wurden um den Jahreswechsel 2022/2023 – als die Inflationsrate Höchststände erreichte – „Später bezahlen“-Angebote immer beliebter. Gleichzeitig stieg die Anzahl der Mahnungen. Das kritisiert auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Unter anderem die „Buy Now, Pay Later“-Bezahlmöglichkeiten (BNPL) werden als riskante Kreditprodukte angesehen. 

Um bereits bei der Kreditvergabe für mehr Verbraucherzschutz zu sorgen, fordert der Verband jetzt im Zuge der Umsetzung der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie Reformen.

Verbraucher:innen unter Kostendruck

„Kredite können Verbraucherinnen und Verbrauchern helfen, Vorhaben wie einen Auto- oder Küchenkauf zu realisieren oder finanzielle Engpässe zu überbrücken. Wir beobachten jedoch, dass Banken immer wieder Kredite vergeben, die für Verbraucherinnen und Verbraucher in der finanziellen Überforderung oder Überschuldung enden“, erläutert Dorothea Mohn, Teamleiterin Finanzmarkt beim vzbv, zu den Beweggründen für Reformen. „Die gestiegenen Kosten in den vergangenen Monaten haben Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer bei der Tilgung eines Kredites weiter unter Druck gesetzt.“  

Eine Online-Umfrage des Verbands ergab, dass 19 Prozent der Verbraucher:innen aufgrund der gestiegenen Kosten aktuell Schwierigkeiten haben, ihre aufgenommenen Kredite zu tilgen. Bei den jüngeren Leuten im Alter von 16 bis 29 Jahren trifft das sogar auf knapp ein Drittel (31 Prozent) zu. 

Fehlende Prüfmechanismen bei der Kreditvergabe

Eine weitere vzbv-Befragung unter Schuldner-Beratungen zeigte wiederum, dass bei der Kreditvergabe unzureichend geprüft werde, ob Personen überhaupt kreditwürdig seien. Dadurch würden die Zahlungsdienste und Banken „mitunter überfordernde Kreditkonditionen für Verbraucher:innen festlegen“, heißt es. Neben den „Buy Now, Pay-Later“-Produkten betreffe dies auch Dispositions- und Kreditkartenkredite.

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Wenn die Verbraucherkreditrichtlinie nun in nationales Recht umgesetzt wird, gebe es Möglichkeiten, das Überschuldungsrisiko zu reduzieren, erklärt der vzbv und stützt sich auf ein Gutachten, das man gemeinsam mit dem Institut für Finanzdienstleistungen (iff) erstellt hat. So verpflichtet die Richtlinie die Banken und Finanzdienstleister, bei der Kreditvergabe die individuellen Einnahmen und regelmäßigen Ausgaben von Verbraucher:innen zu betrachten. 

„Dabei besteht allerdings ein Interpretationsspielraum, der zu einer reinen Einkommensbetrachtung bei der Vergabe von Mini- und Kurzzeitkrediten führen kann – ohne die Ausgaben der Kreditnehmer:innen zu berücksichtigen“, mahnt der Verband. Damit keine zu hohen Kreditraten angesetzt werden, schlägt man vor, dass Kontoinformationen verarbeitet werden. Auch bei Minikrediten müssen zum Beispiel bestehende Forderungen aus anderen Kreditverträgen berücksichtigt werden. Die Umsetzung müsse aber mit strengen Datenschutzvorgaben einhergehen. 

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com