Die Bundesregierung plant gleich mehrere Änderungen am deutschen Steuersystem. Besprochen wurden diese in einer Kabinettssitzung am heutigen Mittwoch. Wie die Wirtschaftswoche unter Berufung auf eine dpa-Meldung berichtet, müssen die Reformvorschläge nach einer Einigung im Kabinett noch den Bundestag passieren.

Neben Erhöhungen des Grundfreibetrags sowie des Kindergeldes steht auch eine Abschaffung der Steuerklassen drei und fünf zur Debatte. 

Das ändert sich für Steuerzahler:innen

Um den steigenden Lebenshaltungskosten gerecht zu werden, plant die Bundesregierung eine Erhöhung des Grundfreibetrags. Der Freibetrag gibt das jährliche Bruttoeinkommen von Personen an, bis zu welchem keine Einkommenssteuer berechnet wird. Aktuell beträgt der Grundfreibetrag 11.604 Euro. Er soll noch in diesem Jahr um 180 Euro auf dann 11.784 Euro angehoben werden. Auch in den nächsten Jahren soll der Freibetrag steigen: 2025 wird er um 300 Euro und 2026 um 252 Euro angehoben.

Weiter sollen auch Personen mit Kindern entlastet werden. Hierfür wird erstens der steuerliche Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro erhöht. Auch hier sind Folgeerhöhungen in den Jahren 2025, um 60 Euro, sowie im Jahr 2026, um 156 Euro, geplant. Zweitens bekommen Eltern ab Januar 2025 pro Monat und Kind fünf Euro mehr Kindergeld.

Mittels Tarifanpassungen gegen die kalte Progression

Unter dem Begriff „kalte Progression“ versteht man eine steuerliche Mehrbelastung, die dadurch entsteht, dass tariflich verankerte Steuersätze nicht an die Inflation angepasst werden. So müssten Arbeitnehmende, die eine Gehaltserhöhung bekämen, um eine Inflation auszugleichen, möglicherweise durch diese auch automatisch höhere Steuern abführen. Die Gehaltserhöhung hätte so keine Steigerung der Kaufkraft zur Folge, sondern nur höhere Abgaben, was jedoch nicht Ziel der Übung sein kann.

Um diesem Dilemma zu entgehen, hat Christian Lindner (FDP) eine erneute Anpassung der Einkommensgrenzwerte für Steuersätze in die Wege geleitet. Die Einkommensgrenze, ab welcher man den nächsthöheren Steuersatz entrichten muss, wird hierbei erhöht. Damit soll vor allem der Mittelstand entlastet werden. Die Oppositionspartei CDU möchte derweil Menschen mit einem überdurchschnittlichen Gehalt entlasten und fordert eine Erhöhung der Einkommensgrenze, ab welcher der Spitzensteuersatz greift (wir berichteten).

Änderung bei den Steuerklassen – aufgepasst bei der Buchhaltung

Mit der Kombination aus Steuerklasse drei und fünf konnten Paare mit größeren Gehaltsunterschieden bisher steuerliche Entlastungen wahrnehmen. Der besser verdienende Part wurde dabei in Steuerklasse drei mit höheren Freibeträgen entlastet, während das geringere Gehalt in Steuerklasse fünf die höheren Abgaben erfuhr.

Dieses System soll jetzt bis spätestens 2030 abgeschafft werden. Beide Personen einer Partnerschaft sollen danach in Steuerklasse vier nach dem Faktorverfahren bemessen werden. Dabei wird eine konkretere Berechnung durchgeführt und der Verwaltungsaufwand nachfolgender Nachzahlungen verringert. Eine Auswirkung auf die gemeinsame Veranlagung beim Ehegattensplitting hat die Neuerung nicht zur Folge.

Unternehmen mit verheirateten Angestellten müssen sich, sobald die Änderung final beschlossen wurde, auf Anpassungen in der Buchhaltung gefasst machen. 

Update vom 25.07.2024

In der gestrigen Kabinettssitzung wurden neben den steuerlichen Entlastungen für Familien sowie die Abschaffung der Steuerklassen drei und fünf auch steuerliche Entlastungen für Unternehmen in die Wege geleitet. Im Rahmen des Wachstumspaketes soll der Kalkulationssatz für die degressive Abschreibung auf Investitionen erhöht werden. Die Abschreibung wird zudem bis ins Jahr 2028 verlängert. Die Zulage für Forschungsprojekte wird außerdem erhöht. Durch die Maßnahmen könnten Bund und Länder Steuerminderreinnahmen von bis zu sieben Milliarden Euro im Jahr erwarten.

Wie das Portal Beck-aktuell schreibt, wurden die Maßnahmen für Familien zudem leicht erweitert: So wurde für die Erhöhung des Kindergeldes bereits eine Folgeerhöhung ab Januar 2026 fixiert. Dieses steigt um weitere vier Euro – auf 259 Euro. Zusätzlich entlastet werden weiterhin Familien mit geringem Einkommen, welche einen Kindersofortzuschlag erhalten. Dieser steigt bereits kommenden Januar um fünf Euro, auf 25 Euro im Monat.
 

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