Die Capterra-Studie, bei der 2.748 Personen aus verschiedenen Ländern weltweit befragt wurden, darunter 250 aus Deutschland, offenbart noch deutliche Defizite in puncto Zugänglichkeit. 56 Prozent der befragten Unternehmen sind noch nicht auf das Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes vorbereitet. Nur ein Drittel (36 Prozent) der deutschen Unternehmen haben bisher Maßnahmen ergriffen, um bis 2025 konform zu sein. Im Kontrast dazu glauben dreiviertel der in der Studie befragten Unternehmen, bereits Kundschaft verloren zu haben, weil ihre Webseiten nicht barrierefrei sind. Wie passt das zusammen?

Herausforderungen und mangelndes Bewusstsein

Die größte Hürde bei der Umsetzung von Barrierefreiheit ist laut der Studie die Komplexität von IT- und Software-Systemen. Auch mangelndes Bewusstsein für die Anforderungen und der fehlende Nachweis des wirtschaftlichen Mehrwerts erschweren die Implementierung. Dennoch zeigt die Studie klar: Barrierefreie Webseiten bieten nicht nur Menschen mit Behinderungen einen fairen Zugang, sie verbessern auch die Nutzererfahrung und helfen Unternehmen, ihren Kundenstamm zu erweitern.

Erfolg durch Barrierefreiheit

Die Studie zeigt, dass Unternehmen, die bereits ein inklusives Webdesign implementiert haben, davon profitieren: 38 Prozent der befragten Unternehmen berichten von Umsatzsteigerungen durch barrierefreie Funktionen, und 53 Prozent konnten eine stärkere Kundenbindung feststellen. Auch die SEO-Performance und Reichweite in sozialen Medien haben sich bei 39 Prozent der Unternehmen verbessert.

Gut die Hälfte der Unternehmen setzen bereits auf KI-gesteuerte Lösungen, wie Sprachassistenz oder automatische Untertitel, um ihre Webseiten barrierefrei zu gestalten. Zu den häufigsten umgesetzten Maßnahmen zählen Textvergrößerung, Videountertitel sowie die Unterstützung von Bildschirmlesegeräten.

Deutschland muss mit den Vorbereitungen starten

Obwohl es bis Mitte 2025 scheinbar noch viel Zeit ist, müssen sich Verantwortliche langsam aber sicher mit dem Thema Barrierefreiheit auseinandersetzen. Ob ein Produkt oder eine Dienstleistung unter das BFSG fallen, ist im ersten Teil unserer Themenreihe nachzulesen. Die Umsetzung in die Praxis erläutern wir näher in Teil zwei: Wie muss der barrierefreie Online-Shop aussehen?

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