Nach Soforthilfe, den Überbrückungshilfen I und II sowie den November- und Dezemberhilfen gibt es in den nächsten Wochen ein neues Corona-Hilfsprogramm der Bundesregierung: Die Überbrückungshilfe III. Damit werden erneut finanzielle Zuschüsse für krisengeschädigte Unternehmen bereitgestellt. Der Förderzeitraum des neuen Programms läuft von November 2020 bis Juni 2021. 

Im Rahmen der Überbrückungshilfe III gibt es außerdem die Neustarthilfe – ein Zuschussprogramm, das sich ausschließlich an Solo-Selbstständige richtet und eine vereinfachte Antragstellung vorsieht. Der maximale Ausschüttungsbetrag dieses Programms wurde jetzt auf 7.500 Euro erhöht. Alle weiteren Informationen zur Überbrückungshilfe III haben wir in einem ausführlichen FAQ zusammengetragen. 

7.500 Euro statt 5.000 Euro für Selbstständige

Die Neustarthilfe war bereits seit November 2020 angekündigt, doch bisher wurde die Zuschussgrenze bei 5.000 Euro festgelegt. Nach zahlreichen politischen Diskussionen und Veränderungen an den Förderbedingungen haben das Bundeswirtschafts- und finanzministerium nun bekannt gegeben, dass man die Obergrenze der Betriebskostenpauschale auf 7.500 festgelegt hat. 

Diese Voraussetzungen müssen für die Neustarthilfe erfüllt sein

Nur Solo-Selbstständige, die mindestens 51 Prozent ihres Einkommens durch die selbstständige Tätigkeit erwirtschaften, können die Neustarthilfe erhalten. Außerdem muss im Zeitraum von Januar bis Juni 2021 ein Umsatzverlust von mindestens 60 Prozent im Vergleich zu einem sechsmonatigen Referenzumsatz 2019 vorliegen. Zudem darf man ansonsten keine Fixkosten in der Überbrückungshilfe III geltend machen.

Der Referenzumsatz 2019 wird als das Sechsfache des durchschnittlichen Monatsumsatzes im Jahr 2019 berechnet. Wer die selbstständige Tätigkeit kürzer ausübt und keine sechs Monate im Jahr 2019 vorweisen kann, kann beispielsweise den durchschnittlichen Monatsumsatz des dritten Quartals 2020 zur Berechnung des Anspruchs heranziehen. 

So berechnet man die mögliche Höhe der Neustarthilfe

Die Höhe der Neustarthilfe beträgt 50 Prozent des Referenzumsatzes 2019 und maximal 7.500 Euro. Wer also 2019 einen Jahresumsatz von 30.000 erwirtschaftet hatte, erhält die maximale Förderung über 7.500 Euro, da dies die Hälfte des Referenzumsatzes darstellt (Monatlicher Durchschnittsumsatz (2.500 Euro) x 6 = 15.000 Euro). Bei einem Jahresumsatz 2019 von 20.000 Euro erhält man 5.000 Euro, bei 10.000 Jahresumsatz 2019 noch 2.500 Euro. Wer mehr als 30.000 Euro verdient hat, kann leider nicht über die 7.500 Euro hinauskommen. 

Vereinfachte Antragstellung – kein Steuerberater benötigt

Im Gegensatz zu vorherigen Hilfsprogrammen müssen Solo-Selbstständige für die Antragstellung keinen „prüfenden Dritten“, also einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Anwalt, heranziehen, sondern können den Antrag über die Plattform der Bundesregierung selbst stellen und dafür das ELSTER-Zertifikat nutzen. Das Zertifikat sollte auf Funktionsfähigkeit gecheckt werden im Vorfeld, sonst droht eine unangenehme Wartezeit, wenn ein neues Zertifikat beantragt werden muss.

Leider gilt die Neustarthilfe aber nur als einmalige Pauschale. Das heißt, dass im Zeitraum Januar bis Juni nur einmal maximal 7.500 Euro ausgezahlt werden und nicht etwa einmal pro Monat. 

Vorsicht: Rückzahlungen können fällig werden

Die Neustarthilfe soll zu Beginn der Laufzeit ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass Solo-Selbstständige die Zuschüsse anhand des erwarteten Umsatzeinbruchs beantragen, der ja 60 Prozent betragen muss. Nach Programmende wird dann eine Abrechnung mit den konkreten Zahlen fällig und es wird geprüft, ob der Umsatzeinbruch wirklich bei 60 Prozent lag. 

Sollten die Antragsteller während der sechsmonatigen Laufzeit von Januar bis Juni unerwartet doch mehr Umsatz gemacht haben und dies im Rückblick merken, muss die gezahlte Neustarthilfe anteilig zurückgezahlt werden. Wie genau die Abrechnung aussehen wird, ist von der Bundesregierung derzeit noch nicht abschließend kommuniziert worden. Diese Informationen sollen aber in Kürze und wahrscheinlich spätestens, wenn Anträge möglich sind, veröffentlicht werden.

Update (16. Februar): Anträge können ab sofort gestellt werden

Am 16. Februar wurden die Anträge für die Neustarthilfe freigeschaltet. Alle Infos dazu haben wir im Artikel „Neustarthilfe: Solo-Selbstständige können ab sofort Anträge stellen" zusammengetragen. Anträge können mit dem ELSTER-Zertifikat direkt im Antragsportal der Bundesregierung gestellt werden: https://direktantrag.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/.