Kritik wird an den chinesischen Anbietern, vor allem Temu und Shein, viel geübt. Jedoch folgt all der Kritik bisweilen nur relativ wenig Handeln. Das soll sich jetzt ändern. Wie das Magazin Capital von Insidern erfuhr, startet das unter Robert Habeck laufende Wirtschaftsministerium jetzt den „Aktionsplan E-Commerce“, um nunmehr wirklich durchzugreifen.

Gespräche mit Temu und Shein bereits im Juni

Konkrete Details zu den geplanten Maßnahmen hält das Ministerium derzeit noch unter Verschluss. Jedoch prüfe es mögliche Wege und führe dabei auch Gespräche sowohl auf Bundesebene als auch mit der EU-Kommission sowie dem EU-Parlament. Zudem fand im Juni ein Treffen zwischen Staatssekretär Sven Giegold (Grüne) und Vertreter:innen von Shein sowie Temu statt.

Das maßgebliche Ziel scheint dabei deutlich nicht darin zu liegen, die chinesischen Plattformen vollkommen zu verdrängen, sondern vielmehr einen einvernehmlichen Weg zu finden. So bestätigte auch eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber Capital, dass man „faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer sicherstellen“ wolle.

Konsequenzen für Händler:innen aus Drittstaaten

Eine Möglichkeit, um diese fairen Bedingungen herzustellen, könnte dabei die Abschaffung der Zollfreigrenze darstellen. Diese Abschaffung des Freibetrags von 150 Euro, unter welchem auf Pakete von außerhalb der EU keine Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird, ist auf EU-Ebene bereits für das Jahr 2028 geplant. Kürzlich wurden aber vor allem seitens der SPD Stimmen laut, welche eine zeitnähere Lösung forderten.

Eine eher kurzweilige Abschreckungsmaßnahme schlug dagegen der nordrhein-westfälische CDU-Finanzminister Marcus Optendrenk vor. Laut ihm sollten sämtliche Pakete aus China konsequent geöffnet und auf ihren Inhalt und dessen korrekte steuerliche Deklarierung geprüft werden.

Mit dem „Aktionsplan E-Commerce“ gibt es jetzt zum ersten Mal ein zentrales politisches Organ, welches sich der Problematik annimmt. Wie die Sprecherin des Ministeriums weiter angab: „Es ist von entscheidender Bedeutung, dass gegenüber Händlern aus Drittstaaten bestehende Rechtsvorschriften genauso konsequent durchgesetzt werden wie gegenüber Händlern aus der EU.“

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