Die Widerrufsbelehrung gehört zu jenen Rechtstexten, die Unternehmen im Online-Handel zwingend bereitstellen müssen. Auch das Widerrufsformular müssen sie Kundinnen und Kunden zur Verfügung stellen, um ihren Pflichten gerecht zu werden. – Fehlen die entsprechenden Texte, können teure Abmahnungen und rechtlicher Ärger folgen. 

Aufgrund der rechtlichen Brisanz zeigten sich Ebay-Seller am vergangenen Wochenende besorgt, weil die entsprechenden Rechtstexte auf ihren Seiten vermeintlich nicht aufzufinden waren. 

Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular nicht an gewohnter Stelle

„Meine Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular sind verschwunden!“, hieß es am Samstag in einem Beitrag im Community-Bereich. Weiter wurde ausgeführt: „Bei dem einen oder anderen Nutzer sehe ich das unter ,Rechtliche Bestimmungen‘ und bei anderen gewerblichen VK und bei mir ist die WRB und das Musterformular komplett verschwunden!“ 

Der Kommentar enthielt zugleich einen Hilferuf an Ebay, die Probleme möglichst zeitnah zu klären. Ein gataggtes Mitglied aus dem Ebay-Community-Team versprach noch am selben Tag, das Thema zur schnellstmöglichen Prüfung an die entsprechende Fachabteilung weiterzugeben. 

Entwarnung: Rechtstexte an neuer Stelle

Am Montag konnte das Problem dann auch geklärt und Händlerinnen und Händler beruhigt werden: Wie ein weiteres Mitglied aus dem Ebay-Community-Team schließlich schrieb, handle es sich nicht um einen Fehler, sondern um eine globale Anpassung auf dem Online-Marktplatz, die in dieser Form bereits seit längerer Zeit auch schon auf dem US-Heimatmarkt zu finden ist.

Die entsprechenden Rechtstexte wurden in diesem Zuge in den Bereich „Rücknahme“ verschoben, wo Nutzende alle weiterführenden Details über den Link „Informationen zum Widerrufsrecht“ abrufen können (siehe Screenshot). Ziel der Anpassung sei demnach eine verbesserte Darstellung für die mobilen Besuche auf Ebay, also konkret die App sowie mobile Seiten.

Screenshot aus dem Ebay-Community-Bereich

Ebay Community-Bereich: Antwort von Patrick (Screenshot vom 17.09.2024)

Aus der Diskussion und den Reaktionen auf die Erklärung lässt sich entnehmen, dass sich einige betroffene Seller in solchen und ähnlichen Fällen eine bessere Kommunikation von offizieller Seite wünschen. Auf diesem Wege könnten etwa Sorgen rund um potenzielle Abmahngründe vermieden werden.

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