In der vergangenen Woche wurde bekannt, dass Amazon seine bekannte A-bis-z-Garantie künftig auch auf Sach- oder Personenschäden ausweitet, die durch fehlerhafte Produkte von Marktplatz-Sellern verursacht werden. Durch diesen Schritt nimmt der Konzern Händlerinnen und Händler noch stärker in die Pflicht – darüber scheint weitläufig Einigkeit zu bestehen. 

Ein Blick in die ersten Reaktionen und Kommentare im SellerCentral zeigt: Unternehmen haben offenbar nicht nur Fragen, was die Feinheiten der Umsetzung angeht, sondern fürchten aufgrund der Neuerung auch eine unfaire Verfahrensweise durch Amazon, einen Missbrauch durch die Kundschaft und höhere Kosten.

Vorwurf: Neue Regelung könnte Missbrauch Vorschub leisten

Immer wieder tauchten in der Vergangenheit Berichte von Händlerinnen und Händler im SellerCentral auf, die sich um unliebsame Erfahrungen mit der A-bis-z-Garantie drehten: Dabei baten diese oft um Hilfe aus den Reihen „erfahrener Hasen“ im Geschäft, weil sie beispielsweise mit Entscheidungen des Marktplatzbetreibers nicht zufrieden waren. 

Vor diesem Hintergrund verwundert es eher nicht, dass von Befürchtungen zu lesen ist, dass Amazon bei Problemen häufig zugunsten der Kundinnen und Kunden entscheiden könnte und die Seller das Nachsehen haben. Auch das potenzielle Risiko des Missbrauchs durch Käuferinnen und Käufer steht dabei offenbar im Raum.

Insbesondere die Frage, wann ein Produkt tatsächlich „nachweislich“ fehlerhaft ist, wird in den Kommentaren unter anderem diskutiert. Wenn Amazon vorliegende Fälle nach eigener Einschätzung als „legitim“ einstuft, sei dies lediglich eine Meinung und nicht zwangsläufig eine neutrale Bewertung der Sachlage, so die Sorge.

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Grenzen und Kosten rund um die Versicherungspflicht

Auch die von Amazon angesprochene Versicherungspflichtgrenze wirft unter den Sellern Fragen auf. Zwar gibt der Konzern hier unter anderem eine konkrete Höhe von 5.000 Euro als Schwellwert für die deutsche Amazon-Website an, doch gerade eine andere Formulierung lässt die Händlerinnen und Händler aufhorchen: „Wenn der Bruttoerlös aus Ihren Transaktionen in einem Monat die geltende Versicherungspflichtgrenze übersteigt oder anderweitig von uns verlangt wird, müssen Sie innerhalb von dreißig (30) Tagen eine öffentliche Haftpflichtversicherung abschließen.“ Konkret die Textstelle „oder anderweitig von uns verlangt wird“ wird offenbar als irritierend empfunden, da hier möglicherweise einer Art Willkür Platz geschaffen werde. 

Während einige Händlerinnen und Händler ganz allgemein anfallende Versicherungskosten als Problem empfinden, verweist ein anderer Nutzer darauf, dass es wohl eher problematisch sei, „dass Amazon plant, die Legitimation selbst vorzunehmen und die Händler im Voraus zu belasten, bevor die eigene Versicherung geprüft hat, ob die Ansprüche rechtens sind“. In Folge käme auf Seller eine womöglich kompliziertere Auseinandersetzung mit den Versicherern zu.

Auch müssten Seller in Erfahrung bringen, ob ihre Versicherer, soweit sie einen solchen bereits in Anspruch genommen haben, die Anforderungen erfüllen können, die im Rahmen der erweiterten A-bis-z-Garantie von Amazon gestellt werden – oder ob in der Praxis lediglich die empfohlene Allianz Abhilfe schaffen kann. 

Kontensperrungen werden auch hier zum Thema

Weiterhin ins Auge sticht die Sorge, dass es im Fall uneindeutiger Zwischenfälle schlimmstenfalls womöglich zu Kontensperrungen kommen könnte. Sind sich Händlerinnen bzw. Händler und Amazon nicht einig, dürfte der Marktplatzbetreiber gerade mit Blick auf seine angepriesene Kundenfreundlichkeit eben am längeren Hebel sitzen.

Ob sich die Befürchtungen rund um die Erweiterung der A-bis-z-Garantie am Ende tatsächlich bewahrheiten oder ob sie am Ende zu ärgerlichen, aber weniger dramatischen Einzelfällen führt, wird sich wohl erst in den kommenden Wochen und Monaten zeigen. Bis dato ist es zumindest ein Thema, das die Händlerschaft beschäftigt.