Betrug mit Retouren ist ein Thema, das im E-Commerce quälender Alltag für manche Händler ist. Aus Bayern ist nun von einem Fall mit horrendem Ausmaß zu hören: Mit vorgetäuschten Rücksendungen in großem Stil soll eine Gruppe vermeintlicher Täter zwei Online-Händler um mehr als eine halbe Million Euro gebracht haben. Laut einer dpa-Meldung liege der Schaden bei zwei großen Online-Versendern konkret bei rund 530.000 Euro. 

Retouren-Betrug als Dienstleistung

Gegen insgesamt sieben Beschuldigte hat die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg nun Anklage erhoben. Den vermeintlichen Tätern zwischen 23 und 41 Jahren wird vorgeworfen, den Betrug mit vorgetäuschten Retouren als Dienstleistung über den Messenger-Dienst Telegram angeboten und dabei eine Art Provision erhalten zu haben. Dabei sei eine Telegram-Gruppe namens „GermanRefundCrew“ zum Einsatz gekommen.

„Jemand bestellte Waren im Internet und im Anschluss wurde die Rücksendung nur vorgetäuscht, um eine Rückerstattung des Kaufpreises zu erhalten“, erklärten die Ermittler der Zentralstelle Cybercrime Bayern und der Abteilung Cybercrime des Bundeskriminalamts das Vorgehen der Täter. Für den Betrugsdienst soll die Gruppe dann entweder einen Festpreis oder auch einen Anteil des entsprechenden Warenwerts erhalten haben. Alles in allem gehe es um 600 Betrugstaten, die zwischen Juli und Oktober 2020 stattgefunden hätten.

Beschuldigte kommen aus ganz Deutschland

Als „zentral“ werde die Rolle eines Mannes aus dem bayerischen Landkreis Miesbach bezeichnet. Daher sei die Anklage wegen banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrugs auch am Landgericht München II erfolgt. Weitere potenzielle Täter kommen aus Baden-Württemberg, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen sowie Rheinland-Pfalz.

Ein weiterer 37-jähriger Beschuldigter aus Nordrhein-Westfalen soll der Bande überdies in mehreren Fällen bei der Zahlungsabwicklung unterstützend zur Seite gestanden haben, weshalb er sich wegen Computerbetrugs sowie wegen Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrug verantworten muss.

Im Rahmen des Verfahrens hatte zuvor eine Jugendkammer über die Zulassung der Klage entschieden, da ein Tatverdächtiger zum Zeitpunkt der Taten noch nicht 21 Jahre alt war. Vorbestraft seien die Beschuldigten nicht.

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Ermittlungen gegen Kunden der Täter

Nicht nur den eigentlichen Tätern droht eine Verurteilung. Wie aus der Meldung weiter hervorgeht, gebe es auch Ermittlungen gegen Kundinnen und Kunden, die die betrügerische Dienstleistung der „GermanRefundCrew“ in Anspruch genommen haben. Nähere Details zum Stand der Untersuchung gebe es bis dato aber nicht.

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com