Derzeit warten immer noch einige Menschen auf das Ergebnis der Steuererklärung 2022 und erhoffen sich mögliche Rückzahlungen. Diese Erwartungshaltung nutzen derzeit Betrüger aus und versenden verheißungsvolle Phishing-E-Mails. Wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen aktuell warnt, heißt es in der E-Mail, dass ein noch offener Steuerrestbetrag einzufordern ist. Um diesen zu erhalten, müsse man auf einen bereitgestellten Link klicken und sich einloggen. Die Absenderadresse sowie die URL des Links deuten auf eine Fälschung hin.

Achtung: Steuerbescheide kommen nie per E-Mail

Die kursierende E-Mail hat üblicherweise den Betreff: „Fordern Sie Ihren Steuerrestbetrag aus dem Jahre 2022 ein“. Im weiteren Text wird dazu aufgerufen, zügig zu handeln und ein angeblich unter dem Link verfügbares Formular auszufüllen. Der etwas krumme Wortlaut könnte beim genauen Lesen bereits Verdacht erwecken. So ist zwar die Rede von dem „beigefügten“ Formular – dieses liegt jedoch nicht im Anhang, sondern soll unter dem angegebenen Link abgerufen werden. Die angezeigte URL heißt einfach nur www.elster.de – beim Überfahren des Links mit der Maus sieht man jedoch, dass sich hinter dieser eine andere, gefälschte, Zieladresse versteckt.

Wie Elster mittlerweile selbst in einem Warnhinweis mitteilt, versendet das Portal nie konkrete Steuerdaten, Steuerbescheide oder gar Rechnungen per E-Mail. Stattdessen benutzt das Portal E-Mails ausschließlich für Benachrichtigungen, welche dann im Normalfall auf im Portal hinterlegte Dokumente hinweisen. 

Phishing-E-Mail sollte in den Spam-Ordner verschoben werden

Über den in der E-Mail enthaltenen Link versuchen Kriminelle vermutlich an persönliche Daten, wie beispielsweise Login-Daten oder gar Bankdaten, zu gelangen. Um zusätzliches Vertrauen beziehungsweise den Anschein von Autorität zu erwecken, wird die E-Mail teilweise auch unter im Namen des Finanzamtes oder des Bundeszentralamtes für Steuern versandt.

Die Verbraucherzentrale sowie Elster raten Betroffenen dazu, keine Links in der E-Mail anzuklicken. Stattdessen sollte die E-Mail unbeantwortet in den Spam-Ordner verschoben werden. Sollten dennoch Unsicherheiten bestehen, wenden sich Empfänger:innen am besten direkt an ihr zuständiges Finanzamt. 

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