Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat vor wenigen Tagen den Weg frei gemacht, dass Verbraucherverbände wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagen dürfen, wenn Datenschutzrechte – wie beispielsweise ein Verstoß gegen die Informationspflichten gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – verletzt werden (Rechtssache C‑757/22, Urteil vom 11.07.2024). 

Datenschutz gestärkt: EuGH bestätigt Klagerecht für Verbraucherschützer

Der Hintergrund dieses Verfahrens liegt in der wiederholten Missachtung datenschutzrechtlicher Einwilligungsanforderungen durch Meta und einer Klage des vzbv gegen Meta Platforms Ireland Ltd, vormals Facebook Ireland Ltd, wegen Datenschutzverstößen im App-Center des sozialen Netzwerks.

Der EuGH hat zwar bereits 2022 die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei Datenschutzverstößen anerkannt. Allerdings war unklar, ob diese Befugnis auch gilt, wenn lediglich Informationspflichten verletzt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte dies zur Klärung dem EuGH vorgelegt. Dieser stellte nun klar, dass Verbraucherverbände unabhängig davon klagebefugt sind, ob sie konkrete betroffene Personen benennen können. Es genügt, dass die Datenverarbeitung die Rechte identifizierter oder identifizierbarer Personen beeinträchtigen könnte.

Verbraucherzentralen gegen Datenriesen – und bald auch den E-Commerce?

Die Entscheidung des EuGH stärkt die Position der Verbraucherverbände erheblich und stellt sicher, dass sie bei Verstößen gegen die DSGVO, einschließlich der Verletzung von Informationspflichten, rechtlich vorgehen können. Ramona Pop, Vorständin des vzbv, betont die Bedeutung dieser Entscheidung für Verbraucherinnen und Verbraucher, die oft hilflos der Datensammelwut im Internet gegenüberstehen.

Auch wenn nicht jedes kleine E-Commerce-Unternehmen Meta ist und direkt eine Massenklage fürchten muss, ist das Urteil ein gewisses Alarmsignal, sich selbst noch einmal in puncto Datenschutz-Compliance zu überprüfen. Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass Verbraucherverbände eine noch stärkere Rolle als Wächter der Datenschutzrechte übernehmen und Verstöße auch konsequent verfolgen können.

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