Nicht zum ersten Mal musste sich der Reiseanbieter Opodo wegen seiner Vertragsabschlusspraktik vor Gericht verteidigen. Diesmal ging es bis zum BGH. Der Vorwurf lautet, dass beim Bestellvorgang nicht eindeutig hervorgeht, dass neben der Reise auch noch ein Abonnement zu einer Opodo-Prime-Mitgliedschaft abgeschlossen wird. Bereits im letzten Jahr wurde Opodo wegen fast dem gleichen Sachverhalt verurteilt (wir berichteten).

Günstige Reise nur mit Prime-Mitgliedschaft

Die Kundin buchte eine Flugreise über das Portal des beklagten Unternehmens. Dabei gibt es ein günstigeres Angebot, wenn eine Prime-Mitgliedschaft abgeschlossen wird. Diese Mitgliedschaft beginnt mit einem kostenlosen Probemonat, wird sie nicht innerhalb dieser Zeit beendet, werden 74,99 Euro im Jahr berechnet. Gegen diese Jahresgebühr ging die Kundin gerichtlich vor, da sie der Ansicht war, dass beim Vertragsschluss unzureichend auf den zusätzlichen Vertrag und die damit verbundenen Kosten hingewiesen wurde. 

Konkret wurde bemängelt, dass beim Klick auf die Schaltfläche „Jetzt kaufen“ nicht klar wird, dass sowohl eine Reise gekauft als auch ein Abonnement abgeschlossen wird. Auf die Kosten des Abonnements wurde zwar hingewiesen, allerdings zu einem früheren Zeitpunkt des Bestellprozesses. 

Verbraucher:innen müssen unmittelbar vor Abschluss eines Vertrages im Internet, durch die sogenannte „Button Lösung“, eindeutig darauf hingewiesen werden, dass nun ein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wird. 

Zwei Verträge, zwei Bestellbuttons

Der BGH war auf Seite der Klägerin und entschied, dass aus der Formulierung „Jetzt kaufen“ nicht eindeutig hervorgeht, dass neben einer Reisebuchung auch noch ein Abonnement abgeschlossen wird (Urteil vom 04.06.2024 – X ZR 81/23). Auch die Tatsache, dass der Vertrag zunächst kostenlos war, führt zu keinem anderen Ergebnis. Denn auch, wenn der Vertrag anfangs kostenlos ist, wird trotzdem eine Zahlungspflicht, auf die hingewiesen werden muss.

Update, 5. Juli 2024: Opodo äußert sich zum Urteil

„Wir sind uns dieser Entscheidung bewusst, die eine veraltete Version unseres Produkts betrifft, die seit mehreren Jahren nicht mehr auf dem Markt ist – sie ist daher für unser aktuelles Angebot nicht relevant. Als weltweit erste Reiseabonnementplattform hat sich Prime seit seinem Debüt im Jahr 2017 erheblich weiterentwickelt. Wir berücksichtigen kontinuierlich das Feedback unserer 6 Millionen Abonnenten, um unser Angebot zu verbessern und sicherzustellen, dass unsere Dienste ihre Erwartungen nicht nur erfüllen, sondern übertreffen. Wir sind der Transparenz verpflichtet; alle Vorteile unseres Dienstes werden im Voraus klar dargelegt, und Kunden müssen den Bedingungen von Prime ausdrücklich zustimmen, bevor sie ihre Buchung abschließen.“, so ein Sprecher von Opodo.