Landen alte Elektrogeräte im Restmüll, ergeben sich dadurch gleich mehrere Probleme: Während enthaltene Schad- und Giftstoffe in die Umwelt gelangen und die weltweiten Müllberge weiter anwachsen, gehen gleichzeitig wertvolle Rohstoffe verloren, was wiederum den Abbau neuer notwendiger Ressourcen vorantreibt. Nicht umsonst gibt es also gesetzliche Regelungen, die darauf abzielen, Elektroschrott fachgerecht zu entsorgen und bereits eingesetzte Ressourcen wiederzuverwerten.

Die entsprechenden Pflichten betreffen sowohl hiesige Online-Händlerinnen und -Händler als auch stationäre Unternehmen. Spätestens seit Juli 2022 müssen auch Supermärkte und Lebensmitteldiscounter elektronische Altgeräte kostenlos zurücknehmen – und zwei namhafte Vertreter dieser Kategorie standen jüngst wegen ungenügender Pflichterfüllung vor Gericht und wurden verurteilt: Aldi Süd und Lidl.

Aldi Süd und Lidl: Elektroschrott wurde in Filialen abgewiesen

Auslöser der rechtlichen Auseinandersetzungen waren zwei Unterlassungsklagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die am Landgericht Mainz gegen Aldi Süd und am Landgericht Frankenthal gegen Lidl eingereicht worden waren. Zuvor hatte die Natur- und Verbraucherschutzorganisation die beiden Unternehmen selbst auf den Prüfstand gestellt und in stationären Filialen getestet, ob diese ihren gesetzlichen Rücknahmepflichten auch wirklich nachkommen.

Das Ergebnis: Bei Rückgabeversuchen in zwei Filialen von Aldi Süd wurde die Annahme des jeweiligen Elektroschrotts in einem Fall verweigert. Bei Besuchen von fünf Filialen des Konkurrenten Lidl wurde eine Rückgabe in zwei Märkten abgewiesen. Die beiden eingesetzten Gerichte haben die Urteile gegen Aldi Süd (12 HK O 30/23) sowie Lidl (2 HK O 36/23) nach Angaben der FAZ bestätigt.

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Probleme bei Pflichterfüllung seien „Einzelfälle“

Grundsätzliche Fehler bei der Einhaltung gesetzlicher Pflichten rund um Elektroschrott sehen weder Aldi Süd noch Lidl. Laut Aldi Süd sei das durch die DUH monierte Rückgabeproblem ein Einzelfall, den man bedauere. Die gerichtliche Entscheidung erkenne das Unternehmen an und wolle daher auch keine Rechtsmittel einlegen. Lidl hingegen habe eine nähere Stellungnahme zum Verfahren abgelehnt, heißt es weiter.

„Es ist ein Armutszeugnis, dass Aldi Süd und Lidl erst gerichtlich dazu gezwungen werden müssen, der gesetzlichen Pflicht zur Rücknahme von Elektroschrott nachzukommen“, wird Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, Barbara Metz, zitiert. Obwohl gesetzliche Regelungen die Wiederverwertung wichtiger Rohstoffe in Altgeräten forciert, liege die Sammelquote von Elektroschrott derzeit mit rund 32 Prozent nur auf sehr niedrigem Niveau. Auch andere Anbieter behalte die DUH daher im Blick: So gebe es beispielsweise gegen Firmen wie Aldi Nord und Netto ähnliche Verfahren.

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com