Sogenannte Billigflug-Airlines werben mit extrem günstigen Preisen für Flüge. Bei der Buchung fallen dann allerdings zahlreiche Zusatzkosten für Verbraucher:innen an. Für diese Praxis bekamen vier Airlines in Spanien nun eine Strafe in Höhe von insgesamt 150 Millionen Euro auferlegt, wie LTO berichtet. Zu den betroffenen Airlines gehören Ryanair, Easyjet, Vueling und Voleta.

Täuschung mit vermeintlich günstigen Angeboten

Der spanische Verbraucherschutzverein Facua zeigte die Airlines bei der zuständigen Behörde für Verbraucherschutz an, daraufhin wurde ein Verfahren eingeleitet. 

Kritisiert wurde, dass die Airlines zahlreiche Zusatzgebühren von den Fluggästen verlangen – unter anderem für Sitzplatzbuchungen und Handgepäck. So verschaffen sich die Airlines einen Vorteil im Preisranking. In Suchmaschinen können sie sich so besser positionieren als jene Airlines, bei denen alle Leistungen im angezeigten Preis mit eingerechnet sind. 

Das spanische Ministerium ist der Auffassung, dass es gegen das spanische Gesetz verstößt, wenn Leistungen, die traditionell im Ticketpreis inbegriffen sind, gesondert in Rechnung gestellt werden. Besonders wird kritisiert, dass Sitzplatzreservierungen für Begleitpersonen von Minderjährigen oder hilfsbedürftigen Personen extra gezahlt werden müssen. 

„Historische Strafe“ in Höhe von 150 Millionen Euro

Gegen die Airlines wurden Strafen in Höhe von insgesamt 150 Millionen Euro verhängt. Der Verbraucherverein Facua zeigte sich zufrieden mit der Strafe. „Genau dafür setzen wir uns ein, um Betrug und illegalen Praktiken ein Ende zu setzen. Zum ersten Mal in unserer Geschichte können wir sagen, dass wir auch mit der Höhe einer Geldstrafe zufrieden sind“, wird Facua-Generalsekretär Rubén Sánchez zitiert. 

Der spanische Verband ALA, der nach eigenen Angaben EU-weit über 60 Airlines vertritt, kritisiert die Entscheidung. Sie würde den Passagieren schaden, die kein Handgepäck dazu buchen möchten und bisher nur für das zahlen mussten, was sie brauchen. Jetzt wird ihnen diese Möglichkeit genommen. 

Gegen die Entscheidung kann Einspruch erhoben werden. ALA gab bereits an, dass gerichtliche Schritte nicht ausgeschlossen werden. 

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