Online-Händler:innen dürfen ohne Genehmigung keine urheberrechtlich geschützten Werke, z. B. Fotografien, vervielfältigen oder öffentlich zugänglich machen. Bei Verstoß drohen neben Abmahnungen hohe Geldstrafen. Soweit, so ungut. Wusstet ihr, dass nicht nur ihr, sondern auch der Online-Marktplatz, auf dem ihr sie verbreitet, ebenfalls für euch mithaften müsste?

Amazon, Ebay und Co. haften unter Umständen für eure Urheberrechtsverstöße mit

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg hat entschieden (Az.: 3 U 2910/22), dass Plattformbetreiber für urheberrechtswidrige Inhalte haften, die von Dritten eingestellt wurden, wenn sie nach Kenntnisnahme der rechtswidrigen Angebote nicht unverzüglich Maßnahmen ergreifen. Der Fall betraf ein Foto der Manhattan Bridge, das ohne Genehmigung auf einem Fernsehgerät zu sehen war, welches auf der Plattform Rakuten angeboten wurde. Der Rechteinhaber forderte die Löschung, doch die Plattformbetreiberin reagierte nicht, weshalb der Kläger weitere rechtswidrige Verwendungen des Fotos entdeckte und Klage erhob. Nicht jedoch gegen den Händler selbst, sondern gegen Rakuten.

Was bedeutet das nun für dich und die Praxis?

Natürlich hofft jetzt der eine oder andere Shop, dass er vom Haken gelassen wird, wenn man es mit fremden Bildrechten nicht so genau nimmt. Das bedeutet jedoch in der Praxis leider nicht, dass man bei einem Bilderklau einfach an den Marktplatz verweisen könnte. Wer das Bild klaut, muss auch dafür einstehen. Aber eben nicht nur. Auch ein Marktplatz wie Ebay oder Amazon sind in der Mitverantwortung, wenn Gesetzesverstöße über die Plattform passieren. Was lange nur über die Rechtsprechung etabliert war, wird seit Kurzem vom neu geschaffenen Digital Services Act (DSA) untermauert. Anbieter müssen jetzt bestimmte Vorschriften rund um die Entfernung illegaler Inhalte beachten. Marktplätze wie Amazon hingegen müssen sich darum bemühen, Angebote für gefälschte Markenkleidung oder gefährliche Spielzeuge zu entfernen, auch müssen Käufer gewarnt werden.

Und nun kann man vielleicht etwas besser verstehen, warum die diversen Maßnahmen manchmal als Gängelei empfunden werden. Wissen Kaufland, Ebay oder Amazon von einem Verstoß, müssen die Plattformen also nicht nur das betreffende Angebot entfernen, beziehungsweise berichtigen lassen, sondern möglichst auch weitere Angebote auf gleichartige Verstöße prüfen und diese beseitigen. Wie weit die Pflichten gehen, wird gerade im Fall von Amazon geprüft.

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