Das „Königreich Deutschland“ ist eine in der sogenannten Reichsbürgerszene bekannte Instanz. Bei dem durch den „König von Deutschland“ Peter Fitzek gegründeten „Königreich“ handelt es sich wohl um die größte Gruppierung von Selbstverwalter:innen in Deutschland. Was beim ersten Lesen eher wie Satire klingen mag, ist ernst gemeint. Die Ablehnung der Bundesrepublik Deutschland und die Anerkennung des Fantasiestaates schützt allerdings nicht vor Klagen, ja nicht einmal vor wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.

Angabe ist irreführend

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hessen gegen eine Kampf­sport­schu­le in Düs­sel­dorf. Diese hatte laut Beck-Aktuell in ihrem Impressum das „Königreich Deutschland“ als zuständige Aufsichtsbehörde genannt. Als Gerichtsbarkeit war das Fantasieland ebenfalls genannt. Diese Angabe ordnete die Verbraucherzentrale als irreführend ein und bekam vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Entscheidung vom 23.05.2024, Aktenzeichen: I 20 Ukl 6/23) recht. Verstößt die Kampfschule gegen das Urteil, droht nun ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft.

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Von allen Unternehmern gefürchtet: Post vom Abmahnanwalt. Abmahnungen gehören leider zum E-Commerce-Alltag. Sie sind nicht nur kostspielig, sie rauben auch Zeit und Nerven. Und wenn man nicht aufpasst, können sich durch ungeprüft abgegebene Unterlassungserklärungen unangenehme rechtliche Folgen entwickeln wie z. B. horrende Vertragsstrafen. Der Händlerbund Abmahnschutz beugt Abmahnungen vor und schützt dich im Abmahnfall, damit du dich aufs Wesentliche konzentrieren kannst — dein Business.