Irreführende Preisangaben sind ein häufiger Abmahngrund unter Online-Händler:innen. Doch auch stationäre Läden müssen sich an die Vorgaben der Preisangabenverordnung halten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) klagte in diesem Fall gegen eine Preisangabe des Elektronikmarktes Saturn. Das Preisschild ließ nicht auf den ersten Blick erkennen, wie teuer der Gerätepreis eines DVD-Players ist. 

„Gesamtpreis inkl. PlusGarantie*“

Das Preisschild zeigte einen Preis von 69,98 Euro. Klein unter dem Betrag befand sich der Hinweis, dass es sich dabei um den Gesamtpreis inklusive PlusGarantie handelt. Außerdem befand sich auf dem Preisschild ein Kasten mit einem Rechenbeispiel, welches Auskunft darüber gibt, dass der Gerätepreis bei 52,99 Euro liegt und der Preis für die PlusGarantie bei 16,99 Euro. Sowohl der Hinweis, als auch der Kasten, welcher das Rechenbeispiel aufführt, sind dabei deutlich kleiner als der abgedruckte Gesamtpreis. 

Die Verbraucherschützer sahen diese Aufmachung als irreführend an. Die Kundschaft werde so dazu verleitet, eine teure Versicherung mit abzuschließen. Aus der Preisangabe sei der Gerätepreis nicht auf den ersten Blick ersichtlich.

Landgericht Kiel gibt Verbraucherschützern recht 

Das Landgericht Kiel stellte sich in seinem Urteil (25.01.2024, Az. 6 O 86/23) auf die Seite des VZBV. Die Angabe verstößt nach Ansicht der Kieler Richter:innen gegen die Preisangabenverordnung und somit auch gegen das Wettbewerbsrecht. Verbraucher:innen dürfen nicht über den tatsächlichen Wert des Angebots getäuscht werden. Die Preistafel von Saturn verstößt gegen das Transparenzgebot, der Preisangabenverordnung, Verbraucher:innen rechnen nicht damit, dass sich die Preisangabe nicht nur auf das Gerät selbst bezieht. Auch dass der Abschluss der zusätzlichen Garantie optional ist, geht aus der Preisangabe nicht hervor, so das Landgericht. Somit wurde die Preisangabe als irreführend und wettbewerbswidrig eingestuft. 

„Durch irreführend gestaltete Preisschilder wird Kund:innen beim Kauf eines Produkts noch eine teure und meist unnötige Versicherung untergeschoben. Das Urteil des Landgerichts Kiel ist ein erfreuliches Signal für mehr Preistransparenz.“ kommentierte David Bode des Verbraucherzentrale Bundesverbandes das Urteil in einer Pressemitteilung.

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