Über die Gestaltung von Cookie-Bannern wird seit ihrer Einführung diskutiert. Nun hat sich das Oberlandesgericht Köln (OLG Köln, Urt. v. 19.01.2024 - Az.: 6 U 80/23) zur Gestaltung der Ablehnen- und Zustimmen-Buttons geäußert.
Gestaltung auf WetterOnline
Konkret ging es um die Gestaltung des Cookie-Banners auf WetterOnline. Dieser war so ausgestaltet, dass auf dem Startbildschirm die zwei Buttons „Akzeptieren“ und „Einstellungen“ angezeigt wurden. Oben rechts stand außerdem der Schriftzug „Akzeptieren & Schließen X“. Durch den Klick auf „Akzeptieren“ stimmte man der Vorauswahl zu. Klickte man auf „Einstellungen“, konnte man hingegen über Regler einzelne Cookies ablehnen.
Die Verbraucherzentrale NRW ging gegen diese Gestaltung vor und bekam vom Gericht Recht.
Verletztung des Transparenzgebotes
Zum einen stellte das Gericht fest, dass die Ausgestaltung der Buttons rechtswidrig ist, da es keine gleichwertigen Zustimmen- und Ablehnen-Buttons gibt. Da keine klare Ablehnungsoption angeboten wird, werden Seitenbesucher:innen auf die „Abgabe der Einwilligung hingelenkt“. Eine echte Auswahlfunktion gäbe es nicht, da Seitenbesucher:innen schon gar nicht wissen, welche Funktionen sich hinter den Buttons verbergen.
Zum „Akzeptieren & Schließen X“-Button sagt das Gericht, dass dieser „gegen die Grundsätze von Transparenz und Freiwilligkeit der Einwilligung [verstößt] und zu deren Unwirksamkeit [führt]“. Das X-Symbol sei den Nutzer:innen als „Möglichkeit, um ein Fenster zu schließen, nicht aber, um in die Verwendung von Cookies und anderen Technologien durch den Websitebetreiber einzuwilligen“. Zwar steht neben dem X-Symbol „Akzeptieren“, die Verknüpfung mit dem X-Symbol sei aber „irreführend und intransparent“. Außerdem sei nicht klar erkennbar gewesen, dass das X-Symbol und der Schriftzug ein und derselbe Button waren.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
Kommentar schreiben