Das lang erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vereinbarkeit des Schufa-Scores mit den Datenschutzgrundsätzen ist heute gefällt worden. Dabei muss die Auskunftei eine Niederlage einstecken, denn die Luxemburger Richter haben das Scoring der Schufa als unzulässig eingestuft, wenn vor allem anhand des Schufa-Wertes über die Kreditwürdigkeit entschieden wird. Aktuell erhält die Kundschaft oftmals keinen Kredit, wenn sie keine Bonitätsprüfung von der Schufa vorlegt. 

Verbotene automatische Entscheidung

Dem Urteil des EuGH vorangegangen war eine Vorlage des Verwaltungsgerichts Wiesbaden an den EuGH mit der Frage, ob nur auf Grundlage eines Wertes wie dem Schufa-Score über Verträge entschieden werden darf. Wollen Verbraucherinnen und Verbraucher beispielsweise einen Kredit bei einer Bank erhalten, entscheidet die Bank vor allem anhand des Schufa-Scores über deren Kreditwürdigkeit. Wie die Luxemburger Richter feststellten, sei dieses Vorgehen unzulässig, da es auf einer verbotenen automatisierten Entscheidung beruhe, berichtet die Frankfurter Allgemeine.

Die Schufa sammelt zahlreiche Daten über Verbraucherinnen und Verbraucher und errechnet daraus einen Wert, der dann wiederum von Unternehmen wie Banken, Energieversorgern, Mobilfunkanbietern und auch Online-Händler:innen genutzt wird, um über die Bonität beim Vertragsabschluss zu entscheiden. 

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Score-Nutzung nur unter bestimmten Voraussetzungen

Zwar solle die Bonitätsprüfung der Schufa bei der Prüfung eines Kredits auch weiterhin eine Rolle spielen. Sie soll aber nicht mehr das alleinige Kriterium sein. Vielmehr müssen auch andere Erwägungsgründe hinzugezogen werden. 

Der EuGH hat den Fall nun an das Wiesbadener Verwaltungsgericht zurückverwiesen, mit der Aufgabe zu prüfen, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz eine gültige Ausnahme von diesem Verbot enthalte. Sollte es eine solche Ausnahme geben, müsse zusätzlich noch geprüft werden, ob die europäischen Regeln für die Datenverarbeitung erfüllt sind. Grundsätzlich verbietet es die DSGVO, dass nur durch automatisierte Verarbeitung von Daten eine Entscheidung getroffen wird, die für die Betroffenen rechtliche Wirkung entfaltet. 

Schufa begrüßt Urteil

Die Schufa hatte argumentiert, dass sie selbst keine Entscheidungen treffen würde. Sie stellt die Scores für andere Unternehmen lediglich zur Verfügung und diese entscheiden wiederum über die Maßgeblichkeit des Scores bei ihrer eigenen Bewertung. Die Schufa begrüßte jedoch das Urteil, da dadurch für Klarheit gesorgt werde, „wie die Scores in den Entscheidungsprozessen von Unternehmen im Sinne der DSGVO verwendet werden dürfen“. 

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