Die Umsätze im Modebusiness sind hart umkämpft. Bringen die bekannten Designer oder Modelabels eine Kreation auf den Markt, dauert es nicht lange, bis die Looks von Highstreet-Marken imitiert werden. Ein Modelabel aus Berlin verfolgte jedoch ganz andere Zwecke, als es seine Kleidungsstücke und Taschen mit den charakteristischen Merkmalen einer Luxus-Handtasche gestaltete. Den Designern ging es um die provokante Inszenierung ihrer Stücke, um mehr Aufmerksamkeit für Feminismus zu erreichen.

Kunst- und Meinungsfreiheit treffen auf Markenrecht

Über Kunst und guten Geschmack lässt sich bekanntlich streiten. Werden jedoch der Ruhm und der (gute) Ruf von weltweit bekannten Brands verletzt, prallen zwei Welten aufeinander, denn auch wenn die Absichten noch so gut sind, es geht letztendlich ums große Geld.

Es solle unter anderem auf weibliche Klischees hingewiesen werden, wonach sich Frauen ihren Luxus durch „Sugar-Daddys“ finanzieren ließen, dadurch jedoch selbst zum reinen Accessoire würden, heißt es in der Pressemitteilung des Landgerichts Frankfurt. Es sei jedoch dann Emanzipation, wenn die Frauen den Spieß bewusst umdrehen und genau diese Rolle einnehmen. Es könne jedenfalls nicht von einer Markenrechtsverletzung gesprochen werden, wenn die Designs einer Luxustasche, die Inbegriff dieser Klischees sind, lediglich im Namen der Kunst neu inszeniert würden, argumentieren die deutschen Designer. Die Abmahnung, die sie bekamen, wurde nun gerichtlich für unbegründet erklärt (Landgericht Frankfurt, Beschlüsse 2-06 O 532/23 und 2-06 O 533/23 vom 19.09.2023).

„Spiel zwischen primitiver Direktheit und ultimativen Luxusgütern“

„Auch die Beschäftigung mit einer Marke kann von der Kunstfreiheit erfasst sein“, so die Richterinnen und Richter. Frauen, die die Mode und Taschen der deutschen Marke tragen, erinnern zwar an die Luxusbrand, täten dies jedoch bewusst und in übertriebener, aufreizender und lasziver Art, die an der „Grenze zu Kitsch und Geschmacklosigkeit“ liege. Die Luxus-Marke würde dadurch aber nicht verunglimpft oder herabgesetzt, denn sie diene als reiner Bezugspunkt.

Dass besonders bekannte und große (Luxus)Marken nicht lange fackeln, wenn sie sich in ihren Rechte (und Gewinnmargen) bedroht sehen, ist bekannt. Wir berichten regelmäßig über Abmahnungen bekannter Modehäuser in unseren Abmahnmonitoren und sonstigen Beiträgen. Nachfolgend eine kleine Auswahl.

Mehr zum Thema: