Als die Playstation 5 erschienen ist, war die Nachfrage so hoch, dass es so gut wie überall zu Lieferschwierigkeiten kam. Auch im Online-Shop des Elektrohändlers Saturn wollten mehr Kund:innen eine Playstation kaufen, als es verfügbare Konsolen gab. 

So kam es zu der Situation, dass ein Kunde die Konsole zwar bestellen konnte und auch aufgefordert wurde, das Geld zu zahlen. Eine Konsole war allerdings nicht mehr verfügbar (wir berichteten).

Verbraucherzentrale mahnte Saturn ab

Dieses Vorgehen war kein Einzelfall: Einige Kund:innen wurden zwar aufgefordert, die 499 Euro zu zahlen und taten dies auch, eine Bestellbestätigung bekamen sie aber nicht. Saturn war daher der Ansicht, dass der Kaufvertrag ohnehin noch nicht zustande gekommen war und verwies auf seine AGB. Da heißt es, dass ein Kaufvertrag erst dann abgeschlossen ist, wenn eine Bestellbestätigung versendet wurde.

Die Verbraucherzentrale war allerdings der Ansicht, dass Kund:innen, die zu einer Zahlung aufgefordert werden, davon ausgehen dürfen, dass ein Vertrag zustande kam. Und bekam mit dieser Rechtsauffassung auch recht. Zunächst entschied das Landgericht München zugunsten der Verbraucherschützer, nun bestätigte das Oberlandesgericht diese Entscheidung, wie Games Wirtschaft berichtete. Auch der Erklärungsversuch des Online-Shops, dass die Probleme aufgrund des hohen Bestellaufkommens aufgetreten sind, lies das Gericht nicht gelten. Denn Saturn hätte beim Verkauf der neusten PlayStation mit einem erhöhten Bestellaufkommen rechnen müssen.