Wenn Meta auf seinen Social-Media-Plattformen in der EU personalisierte Werbung anzeigt, braucht das Unternehmen zukünftig eine Einwilligung der Nutzer:innen. Meta gab am Dienstag bekannt, dass die EU-weiten Regelungen dafür sorgen, dass eine Änderung in den Geschäftsbedingungen vorgenommen werden musste, wie Heise berichtet. 

Meta auf dem Radar der Behörden

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Problemen zwischen Datenschutzbehörden und Meta. Personenbezogene Daten wurden dazu genutzt, den Nutzerinnen und Nutzern personalisierte Werbung auf Instagram und Facebook anzuzeigen. Wer die Plattform nutzen wollte, hatte auch keine Möglichkeit, dem zu widersprechen. Dieses Vorgehen hat Meta bereits eine Strafe von 290 Millionen Euro beschert. Doch nicht nur das kam Meta teuer zu stehen: Im Mai wurde Meta eine Rekordstrafe in Höhe von 1,2 Milliarden Euro auferlegt, weil der Konzern Daten unzulässigerweise in den USA gespeichert hat.  

Anfang Juli hat der Europäische Gerichtshof dem Bundeskartellamt bei seiner Entscheidung zugestimmt, dass Meta Nutzerdaten nicht plattformübergreifend nutzen darf. Denn bisher sammelte Meta die Daten auf WhatsApp, Instagram und Facebook und führte diese zusammen, um personalisierte Werbung zu schalten. 

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Anpassung der Geschäftsbedingungen

Meta hat nun in einem Blogbeitrag bekannt gegeben, dass die Daten nur noch mit konkreter Einwilligung genutzt werden. „Es gibt keine unmittelbaren Auswirkungen auf unsere Dienste in der Region. Sobald diese Änderung in Kraft ist, können Werbetreibende weiterhin personalisierte Werbekampagnen durchführen, um potenzielle Kunden zu erreichen und ihr Geschäft auszubauen“, so Meta. Außerdem gab der Konzern bekannt, dass es in den kommenden Monaten weiter Gespräche mit Aufsichtsbehörden geben wird, um darüber zu informieren, wie der Prozess ablaufen wird. 

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