Die Influencerin Tessa Bergmeier kritisierte eine Designerin, die in ihrem Shop Produkte aus Leder verkauft, und bezeichnete sie als Mörderin und ihre Modeshows als „Mordschauen“, „Leichenschauen“ oder „Kadaverschauen“. Die Designerin wollte das nicht auf sich sitzen lassen und mahnte die Influencerin ab. Das Landgericht Hamburg entschied nun allerdings: Die Bezeichnungen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt, wie LTO berichtete.
Veganerin setzt sich für Tierrechte ein
Die Influencerin, die auf ihrem Instagramkanal über ihr Leben als Veganerin berichtet, nutzt ihre Reichweite von 26.000 Followern, um sich mit Tierschutzthemen auseinander zu setzen. Vor knapp zwei Monaten machte sie auf die Hamburger Designerin Liz Malraux aufmerksam, die auf ihrer Internetseite Sachen anbot, die die Bezeichnungen „Krokoleder, Kobraleder und Babysalamanderleder“ trugen. Sie bezeichnete die Designerin daraufhin als Mörderin und ihre Shows als „Mordschauen“, „Leichenschauen“ und „Kadaverschauen“.
Malraux mahnte die Influencerin daraufhin ab und sah sich bei der Bezeichnung „Mörderin“ in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Außerdem verwies sie darauf hin, dass es sich bei den Produkten lediglich um Kalbsleder handelt.
Mit dem Hinweis, dass es sich gar nicht um Krokodils- oder Schlangenleder handelt, hat sie sich allerdings keinen Gefallen getan. Denn Tessa Bergmeier bezeichnete den Shop daraufhin als irreführend. Zudem ist es für sie ohnehin irrelevant, um welches Tier es sich handle. Denn verwerflich sei es so oder so.
Landgericht Hamburg auf Seiten der Influencerin
Damit ging der Rechtsstreit in die nächste Runde und landete vor dem Landgericht Hamburg. Denn die Designerin wollte nun nicht nur dagegen vorgehen, dass sie als Mörderin bezeichnet wurde, sondern auch, dass die Influencerin ihre Webseite irreführend nannte. Das Landgericht Hamburg gab der Designerin allerdings nicht recht. Es war der Ansicht, dass die Bezeichnung „Mörderin“ zwar scharfe Kritik sei, dies allerdings von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und geäußert werden darf.
Auch die Äußerung, dass die Webseite irreführend ist, darf die Influencerin treffen. Denn die Bezeichnung der Webseite als irreführend sei schließlich zutreffend. Besucher der Webseite gehen bei Beschreibungen wie „Krokopatches aus echtem Leder“ oder „Jacke aus Cobraleder“ tatsächlich davon aus, dass es sich um die genannten Lederarten handelt und nicht um Kalbsleder. Der Designerin stehen damit keine Unterlassungsansprüche zu, die beiden Aussagen durften so getroffen werden. Die Entscheidung (Beschluss vom 12.04.2023, Az.: 324 O 96/23) ist noch nicht rechtskräftig, gegen sie kann noch sofortige Beschwerde eingelegt werden.
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Meinungsfreiheit?
Wie gehen wir eigentlich mittlerweile miteinander um?
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Antwort der Redaktion
Hallo,
das LG Hamburg hat hier eine individuelle Entscheidung für einen individuellen Fall getroffen.
Das bedeutet nicht, dass diese Bezeichnung generell verwendet werden darf.
In anderen Fällen müsste über die Rechtmäßigkeit wiederum ein Gericht entscheiden.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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Das Soja, weswegen Wälder abgerodet werden, wird für Tiernahrung verwendet, nicht für Sojalebensmitte l. Diese beziehen ihr Soja meist aus Europa und machen nur einen Bruchteil des gesamten Sojaverbrauchs aus. Das Argument haut also nicht ganz hin...
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im kühlschrank dann essen aus soja / palmfett / und andere zzt moderne massenlebensmittel.
für die werden ja nur die urwälder gerodet, wo keinem tier was bei passiert.
die überlebenden orang utahs werden ja in hüschen auffangstatione n auf wenig platz auf ihren tod liebevoll vorbereitet.
habe nicht geschautwie ihre webseite aussieht.
hat sie lackierte fingernägel, schminke, nimmt sie tabletten, hat sie teppichboden und farbe an den wänden.
oder öfter neue klamotten an.? die kann man tragen, bis sie zerfallen.
löcher in hosen usw sind ja modern.
wenn man so aggressiv gegen andere vorgeht, sollte man zuerst bei sich selbst anfangen.!
ich schütze soweit es mir möglich ist, auch die umwelt und tiere.
bin imker, habe keine pestiziede und dünger im garten, wasche mein auto nur 1-2x im jahr, jedemenge nistkästen, dosen für ohrenkneifer und und und.
einen teich mit allem was in der natur hier rumkreucht ( frösche, teichmolche, kleine fische ( für eisvogel und reiher, ungeziefer usw ).
ich bezeichne trotzdem niemanden als mörder, nur da er was anderes macht, was schädlich ist.
ich rede mit denen lieber normal und versuche einen guten mittelweg zu finden.
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[Anmerkung der Redaktion: Bitte bleiben Sie sachlich.]
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oder ist es schon soweit.?
bezweifel auch, das die verkäuferin selbst das tier getötet hat.
also eigentlich doch eine falschaussage.
hoffentlich fährt kein veganer auto, das tötet igel, eichhörnchen und massen insekten.
und wenn der veganer auch noch anhänger der windenergie ist = massenmörder an vögeln usw.
haben veganer haustiere ? essen hund, katze usw nicht auch andere tiere die ermordet werden müssen.???
darüber habe ich noch kein protest gehört.
nur das man dort auf glutenfrei achten soll :-((
veganer sollen auch mal probieren sich glutenfrei mit ersatzfleisch zu ernähren.
werden nicht viel finden.
spreche da aus erfahrung.
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Antwort der Reaktion:
Hallo Gunnar,
das Landgericht kam hier zum Entschluss, dass der Ausdruck von der Meinungsfreihei t gedeckt ist und als scharfe Kritik zulässig ist. Vermutlich traut man den Lesern zu, dass sie einschätzen können, dass es sich nicht tatsächlich um eine Mörderin handelt.
Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig und die nächste Instanz könnte hier auch anders entscheiden. Gerade bei der Meinungsfreihei t, ist es immer eine individuelle Entscheidung des Einzelfalls.
Viele Grüße und alles Gute
die Redaktion
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