Über eine mögliche Cannabis-Legalisierung wird schon seit Jahren gestritten. Diese Diskussion wollte die Ampel-Koalition eigentlich mit einem Legalisierungsvorhaben beenden. Dass das bisher noch nicht umgesetzt wurde, ist kein großes Geheimnis. Immer wieder wird über Detailfragen diskutiert. So ist offenbar noch nicht ganz klar, ob eine Legalisierung im herkömmlichen Sinne vor allem vor dem Hintergrund internationaler Abkommen so einfach umzusetzen wäre. Daher wird auch über eine Lösung mittels Entkriminalisierung diskutiert. Die Diskussion erscheint jedenfalls als wild und der zuständige Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach als nicht sonderlich beherzt.

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Wie dem auch sei… Lauterbachs Bestrebungen, bis Ende März einen Entwurf vorzulegen, könnten im Wettrennen mit dem Bundesverfassungsgericht enden: Dieses will nämlich noch bis Ostern über die Verfassungsmäßigkeit einzelner Paragrafen des Betäubungsmittelgesetzes entscheiden.

Zu unbestimmt

Der LTO liegen Informationen vor, nach denen das Bundesverfassungsgericht Vorlagen des Amtsgerichts (AG) Bernau, des AG Münster sowie des AG Pasewalk vorliegen. Dieses soll nun klären, inwiefern einzelne Vorschriften des Betäubungsmittelsgesetzes mit den Grundrechten vereinbar sind.

So soll beispielsweise § 31a BtMG unter die Lupe genommen. Dieser verspricht die Möglichkeit der Einstellung eines Strafverfahrens, wenn man lediglich eine geringe Menge Cannabis zum Eigenbedarf besitzt. Was genau aber eine geringe Menge sein soll, ist nicht definiert. Damit könnte der Paragraf zu unbestimmt sein. 

Bremse oder Rückenwind?

Egal, wie das Bundesverfassungsgericht sich entscheiden wird: Klar ist schon jetzt, dass die Entscheidung Auswirkungen auf politischer Ebene haben wird. Stellt das BVerfG etwa fest, dass die Vorschriften aus dem Betäubungsmittelgesetz gegen die Grundrechte verstoßen, dürfte das Lauterbach einiges an Rückenwind verschaffen und Tempo in die Sache bringen.  Lauterbachs Strategie jedenfalls wirkt zuweilen eher zögerlich. Zwar würde die Entscheidung des Gerichtes auch keine echte Legalisierung sein; aber eben eine Entkriminalisierung. Das wäre zumindest ein erster Schritt. 

Fällt die Entscheidung des BVerfG anders aus, könnte das ganze Vorhaben ausgebremst werden. Neben den Befürwortern einer Legalisierung gibt es natürlich auch Gegner. Diese von der Richtigkeit des Vorhabens zu überzeugen, wird laut Einschätzung der LTO einen erhöhten Argumentationsaufwand mit sich bringen, sollten die bestehenden Regeln mit dem Grundgesetz konform sein.