Verbraucher:innen werden regelmäßig vor Fake-Shops und Abzocke im Internet gewarnt. Doch auch die andere Seite kann zum Opfer werden: Laut einer Studie von Juniper Research sollen die weltweiten Kosten wegen Online-Zahlungsbetrugs bis 2025 bis zu 200 Milliarden Dollar betragen. Einer Untersuchung von Crif aus dem Jahr 2023 zufolge gaben außerdem 94 Prozent der befragten Online-Shop-Betreiber:innen an, schon einmal Opfer eines Betrugs geworden zu sein. 

Neben präventiven Maßnahmen stellen sich viele Online-Händler:innen also die Frage, was ist zu tun, wenn der Online-Shop einem Betrug zum Opfer gefallen ist? 

Ab wann spricht man von Betrug?

Betrugsarten gibt es aufgrund der technischen Möglichkeiten leider einige. Die meisten Online-Händler:innen werden es schon einmal erlebt haben: Die Ware wird versendet, laut Sendungsverfolgung hat der Kunde sie auch bereits in Empfang genommen, aber eine Zahlung findet einfach nicht statt. Nun stellt das Nichtbezahlen einer Rechnung an sich noch keinen Betrug dar. Ein Betrug liegt nur dann vor, wenn der Kunde bei Aufgabe der Bestellung schon die Absicht hatte, die Ware nicht zu bezahlen.

Natürlich müssen Händler:innen sich ein solches Verhalten von Kund:innen dennoch nicht ohne Weiteres gefallen lassen. Auch wenn in diesem Fall keine Straftat vorliegt, können Händler:innen ihre Ansprüche in einem zivilrechtlichen Verfahren geltend machen. 

Im deutschen Rechtssystem gibt es die Möglichkeit des gerichtlichen Mahnverfahrens. Dieses kann eingeleitet werden, sobald der Kunde oder die Kundin eine Mahnung erhalten hat. In der Praxis hat sich etabliert, dass bis zu drei Mahnungen versendet werden, bevor ein Mahnverfahren beginnt. 

Plant der Kunde oder die Kundin allerdings schon bei der Aufgabe der Bestellung, die Ware nicht zu bezahlen, handelt es sich um eine Straftat. In einem solchen Fall liegt regelmäßig ein Betrug vor.

Das ist gerade dann möglich, wenn Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden, bei denen erst die Ware versendet wird und die Zahlung zu einem späteren Zeitpunkt fällig wird, etwa beim Kauf auf Rechnung. Allerdings kann auch das Lastschriftverfahren dafür sorgen, dass Händler:innen zum Opfer werden, da in diesem Fall die Kundschaft die Möglichkeit hat, einen Lastschriftwiderruf einzulegen und das Geld wieder zurückerhält. 

Eine Möglichkeit dies zu verhindern ist, die Zahlungsmöglichkeiten auf solche zu beschränken, bei denen die Kundschaft in Vorkasse gehen muss. Auch eine Bonitätsprüfung der Kundschaft kann eine Möglichkeit sein, das Betrugsrisiko zu minimieren. Manche Shops bieten zudem den Kauf auf Rechnung nur für Bestandskunden an. 

Identitätsdiebstahl als häufigste Betrugsmasche

Täter:innen, die die Absicht haben, die Ware nicht zu bezahlen, nutzen häufig nicht ihre eigenen Daten. Damit würde man es den Strafverfolgungsbehörden ja auch ziemlich einfach machen. Stattdessen verwenden sie die persönlichen Daten anderer Leute, sodass auch ein sogenannter Identitätsdiebstahl vorliegt. Laut einer Umfrage im DACH-Raum unter 230 Online-Shops ist der Identitätsdiebstahl die häufigste Betrugsart im Onlineshop, wie das e-commerce-magazin berichtete. Dabei erlangen Täter:innen die persönlichen Daten anderer Personen und bestellen damit die Ware, die sie zu sich selbst liefern lassen. Vorgehensweisen von Täter:innen gibt es dabei verschiedene. In manchen Fällen gelangen die Täter:innen an die Login-Daten der Kundschaft und bestellen über das Kundenprofil einer anderen Person. Eine andere Methode ist es, die privaten Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift durch Phishing zu erlangen und bei einer Bestellung zu nutzen. So kann bei der Rechnungsadresse die Adresse einer dritten Person angegeben werden, die Lieferadresse ist die Adresse des Betrügers oder der Betrügerin. 

Wenn die Täter:innen die Daten direkt aus dem Online-Shop erhalten haben, muss der Shop für den Schaden haften, wenn er nicht ausreichend Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat. 

In einigen Fällen nutzen Betrüger:innen Kreditkartendaten einer anderen Person, die sie zuvor auf illegale Art und Weise erlangt haben. Der eigentliche Kreditkarteninhaber kann das Geld zurückfordern, sobald auffällt, dass er oder sie die Zahlung nicht selbst vorgenommen hat und so bleibt der Händler auf den Kosten sitzen. In vielen Fällen werden die Täter:innen, wie beim Identitätsdiebstahl, nicht mit ihren tatsächlichen Daten gehandelt haben, sodass die Person, die wirklich zahlungspflichtig ist, nur schwer auffindbar sein wird. 

Das (angeblich) verlorene Paket

Wer gewerblich an Verbraucher:innen verkauft, kennt es: Geht beim Transport etwas schief, ist man immer der oder die Dumme. Denn beim Verbrauchsgüterkauf liegt das Transportrisiko aufseiten des Händlers. Behauptet ein Kunde oder eine Kundin also die Ware nicht erhalten zu haben, müssen Händler:innen das Geld erstatten oder nachweisen, dass das Paket eben doch angekommen ist. Ein solcher Nachweis wird regelmäßig schwer zu erbringen sein. So können Betrüger:innen einfach behaupten, die Ware nie erhalten zu haben und den Kaufpreis zurückverlangen. 

Doch auch das Widerrufsrecht bietet Möglichkeiten zum Betrug. Hier gibt es Betrüger:innen, die behaupten, die Ware versendet zu haben. In Wahrheit wurde aber entweder nichts verschickt oder ein leeres Päckchen hat sich auf den Weg zum Shop gemacht. Der Retourenbeleg beweist immerhin nur, dass irgendein Paket versendet wurde, über den Inhalt des Pakets sagt der Beleg zunächst nichts aus. Zum Leidwesen der Händler:innen tragen auch hier die Unternehmer:innen das Transportrisiko. 

Wie kann ich einen Betrug verhindern?

Die eine Maßnahme, um sich vor Betrug zu schützen, gibt es nicht. Vielmehr gibt es eine Reihe von Faktoren und Vorkehrungen, die Händler:innen beachten können, um das Risiko zu minimieren. 

Eine Möglichkeit zu verhindern, dass Ware vorsätzlich nicht gezahlt wird, ist, die Zahlungsmöglichkeiten auf solche zu beschränken, bei denen die Kundschaft in Vorkasse gehen muss. Auch eine Bonitätsprüfung der Kundschaft kann eine Möglichkeit sein, das Betrugsrisiko zu minimieren. Manche Shops bieten zudem den Kauf auf Rechnung nur für Bestandskunden an. 

Außerdem können hohe Sicherheitsstandards, wie Zwei-Faktor-Authentifizierung und eine Sicherheitsabfrage erschweren, dass Betrüger:innen sich mit fremden Nutzerdaten einloggen können. Zudem können Händler:innen es in Betracht ziehen, Zahlungsarten wie den Rechnungskauf bei bestimmten Bestellungen einzuschränken. Auch eine Abfrage der Kreditwürdigkeit durch ein Scoring-Verfahren kann helfen, Betrüger:innen abzufangen, bevor ein Kaufvertrag zustande kommt. Bei einem Scoring-Verfahren wird die Bonität des Verbrauchers durch verschiedene Faktoren eingeschätzt. Gerade beim Verkauf von hochpreisigen Waren kann ein Scoring-Verfahren hilfreich sein, um die Zahlungsfähigkeit der Kundschaft einzuschätzen. 

Was tun, wenn es schon zu spät ist?

Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ist es nahezu unmöglich einen Betrug komplett auszuschließen. Für diesen Fall ist es ratsam, eine entsprechende Versicherung abzuschließen, um den finanziellen Schaden gering zu halten.

Auch wenn es häufig nutzlos scheint, sollte ein Betrugsfall immer bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Je mehr Daten die Behörden haben, desto wahrscheinlicher wird es, Täter zu fassen. Außerdem können so Warnungen an Verbraucher:innen gezielter vorgenommen werden.