In unserem Format „Wir wurden gefragt“ beantworten wir regelmäßig eure Rechtsfragen. 

Diese reichen von allgemeinen Themen bis hin zu solchen, an denen auch wir uns die Zähne ausbeißen. Hier haben wir die zehn Fragen und Antworten zusammengestellt, die euch in den vergangenen Monaten besonders interessiert haben.

Top10: Kann ich meine Sandhage-Abmahnung jetzt schreddern?

Die Frage basiert auf einem Urteil, welches eine Abmahnung, die Rechtsanwalt Sandhage für die Chronotage Juwelier GmbH verschickt hatte, als rechtsmissbräuchlich einstufte. Daraus folgt aber nicht, dass man generell Schreiben von Sandhage ignorieren darf. Ob eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist, ist stets vom Einzelfall abhängig.

Die ausführliche Antwort findest du hier. 

Übrigens: Mittlerweile läuft gegen Sandhage sogar ein Strafverfahren wegen Betruges

Top 9: Ab wann brauche ich auf Instagram ein Impressum?

Ein Impressum auf Instagram ist erforderlich, sobald ein Account geschäftsmäßig genutzt wird. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise Produkte empfohlen werden, selbst wenn dafür keine Bezahlung erfolgt. Auch bei redaktionellen oder journalistischen Inhalten ist ein Impressum notwendig. Rein private Accounts, die keine kommerziellen Absichten verfolgen und nur für den privaten Austausch verwendet werden, benötigen in der Regel kein Impressum. Die Grenze zwischen privat und geschäftsmäßig kann jedoch schnell überschritten werden.

Die ausführliche Antwort findest du hier. 

Top 8: Darf jetzt am Arbeitsplatz gekifft werden?

Das Cannabis-Gesetz regelt den Konsum am Arbeitsplatz nicht, daher liegt es in der Verantwortung der Unternehmen, dies selbst festzulegen, ähnlich wie bei Alkohol. Arbeitgeber:innen können in Betriebsvereinbarungen festlegen, ob und unter welchen Bedingungen Cannabis am Arbeitsplatz erlaubt ist. Wenn Alkohol gestattet ist, könnte es schwer sein, den Cannabis-Konsum auszuschließen.

Die ausführliche Antwort findest du hier. 

Top 7: Steuern, Zölle, Einfuhrabgaben: Kommt Temu seinen Pflichten nach?

Temu hat seinen Sitz in Dublin und ist in der EU steuerpflichtig. Über den Import-One-Stop-Shop (IOSS) sollte die Umsatzsteuer bei Käufen automatisch im Rechnungsbetrag enthalten sein. Diese Steuern müsste Temu in Irland anmelden und abführen. Laut Experten geschieht dies jedoch nicht effektiv, und Deutschland entgehen dadurch erhebliche Steuerbeträge.

Die ausführliche Antwort findest du hier. 

Top 6: Produktsicherheitsverordnung: Was steckt hinter der Risikobewertung?

Die Produktsicherheitsverordnung ist ein Thema, welches die Gemüter erhitzt. Teil der neuen Verordnung ist auch die sogenannte Risikobewertung, die Hersteller:innen durchführen müssen. Hersteller:innen müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den Sicherheitsanforderungen der Verordnung entsprechen. Zusätzlich sind sie verpflichtet, eine Risikoanalyse durchzuführen und die entsprechenden Dokumente für mindestens 10 Jahre aufzubewahren.

Die ausführliche Antwort findest du hier. 

Top 5: Wer trägt das Strafporto, wenn ein Paket nicht aus dem Shop abgeholt wurde?

Wird ein Paket an eine Filiale geliefert, so ist die Kundschaft in der Pflicht, das Paket dort abzuholen. Wird diese Pflicht missachtet und das Paket zurückgesendet, können die entstandenen Kosten in vielen Fällen auf die Kundschaft abgewälzt werden. Doch Vorsicht! Der Teufel steckt im Detail.

Die ausführliche Antwort findest du hier. 

Top 4: Darf ein Shop „zu günstige“ Bestellungen stornieren?

Jemand geht auf ein besonders günstiges Angebot ein, doch bevor es zum Versand kommt, wird die Bestellung seitens des Shops storniert. Aber: Ist das überhaupt legal? Nun: Hier kommt es ganz entscheidend darauf an, wie der Vertragsschluss in den AGB geregelt ist. Kommt der Kaufvertrag direkt mit dem Klick auf den Bestell-Button zustande, wird es für den Shop jedenfalls schwer mit der Stornierung.

Die ausführliche Antwort findest du hier. 

Top 3: Wer trägt die Kosten, wenn die Kundschaft die Annahme des Pakets verweigert?

Manchmal verweigert die Kundschaft einfach die Annahme des Pakets. Das kann eine echte Zwickmühle für Händler:innen sein, denn durch die Rücksendung entstehen Mehrkosten. Auch hier kommt es auf die Details an: Wird gleichzeitig ein Widerruf erklärt, gilt das, was in der Widerrufsbelehrung über die Rücksendekosten geregelt ist. Ohne Widerrufserklärung können die Mehrkosten allerdings in der Regel von der Kundschaft zurückgefordert werden.

Die ausführliche Antwort findest du hier. 

Top 2: Darf ich online Cannabis verkaufen?

Die kurze Antwort lautet: Nein. Die Cannabis-Legalisierung klang ursprünglich vielversprechend, hält für den E-Commerce aber kaum Möglichkeiten bereit. Online durfte bereits vorher Zubehör für den Anbau und Konsum verkauft werden. Mit der Legalisierung von Cannabis könnte dessen Konsum seriöser wahrgenommen werden, was neue Marketingchancen eröffnet. Unternehmen müssen jedoch beachten, dass der Verkauf bestimmter Artikel wie Shishas nur an Volljährige erlaubt ist und Werbung für Cannabis selbst verboten bleibt. Unklar ist noch, inwiefern für Produkte geworben werden darf, die zum Konsum genutzt werden können.

Die ausführliche Antwort findest du hier. 

Top 1: Produktsicherheitsverordnung: Müssen Händler:innen alle Produktbeschreibungen anpassen?!

Händler:innen sind durch die neue Produktsicherheitsverordnung verpflichtet, sowohl im eigenen Shop als auch auf Marktplätzen folgende Informationen zu den Produkten bereitzuhalten:

  • Postanschrift und E-Mail-Adresse der Hersteller oder, falls dieser nicht in der EU ansässig ist, des in der EU niedergelassenen Wirtschaftsakteurs, zusätzlich die Herstelleranschrift.
  • Informationen zur Identifikation des Produktes, einschließlich einer Abbildung.
  • Warnungen und Sicherheitshinweise, die auf dem Produkt anzubringen oder ihm beizufügen sind.

Die neue Produktsicherheitsverordnung, die ab dem 13. Dezember 2024 in Kraft tritt, gilt nicht für Produkte, die bereits vor diesem Datum auf den Markt gebracht wurden. Diese Produkte können weiterhin verkauft werden, sofern sie den aktuellen Sicherheitsvorschriften entsprechen. Für Produkte, die vor dem Stichtag hergestellt, aber erst danach verkauft werden, gelten die neuen Regelungen. Händler müssen für bereits vor dem 13. Dezember angebotene Produkte keine Produktbeschreibungen anpassen.

Die ausführliche Antwort findest du hier. 

Unser umfangreiches FAQ mit den Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen findet ihr hier: Produktsicherheitsverordnung: Unsere Antworten auf eure Fragen