Der Online-Handel hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt. Mit wenigen Klicks kann man heute fast alles bestellen, was das Herz begehrt. Doch diese Bequemlichkeit birgt auch Risiken, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Alkohol und Tabak sind Produkte, die gesetzlich erst ab einem bestimmten Alter erworben werden dürfen. Ebenso gibt es Filme, Spiele und andere Medieninhalte, die aufgrund ihres Inhalts nicht für junge Menschen geeignet sind. Daher müssen Online-Shops sicherstellen, dass diese Waren nicht in die falschen Hände gelangen.

Bin ich betroffen?

Nicht alle Waren oder Angebote dürfen an Kinder und Jugendliche abgegeben werden. Grund dafür sind nicht nur gesundheitliche oder entwicklungsgefährdende Inhalte, sondern manchmal auch einfach nur eine Gesetzeslücke.

Diese Artikel dürfen nicht an Kinder und Jugendliche abgegeben werden

Die nachfolgenden Artikel sind in Abhängigkeit vom Altern nicht frei in ihrer Abgabe:

  • alkoholische Getränke wie Bier, Wein, weinähnliche Getränke und Schaumwein sowie Mix-Getränke (ab 16 Jahren) sowie alle anderen alkoholischen Getränke (ab 18 Jahren),
  • jugendgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte oder Artikel (z. B. per Streaming über Pornowebseiten wie xHamster, Darstellungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Erotikartikeln),
  • nicht-jugendgefährdende Trägermedien, die der entsprechenden Altersbeschränkung unterliegen (z. B. Filme oder Spiele),
  • indizierte und schwer jugendgefährdende Medien, die auf die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen worden sind,
  • Medien ohne Jugendfreigabe, insbesondere nicht-FSK-geprüfte Artikel (z. B. Importe von DVDs oder Videospielen, da diese als ungeprüft und somit nicht zugelassen sind),
  • Tabakwaren (z. B. herkömmliche Zigaretten und Zigarren),
  • nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse (z. B. Liquids) sowie
  • nikotinfreie Erzeugnisse (z.B. elektronische Zigaretten, Zubehörteile für elektronische Zigaretten, Nachfüllbehälter).

Rechtssichere Methoden der Altersverifikation

Eine feste Vorgabe, wann und wie eine Altersverifikation analog zu Supermarkt, Gaststätte oder Elektronikmarkt zu erfolgen hat, existiert nicht. Es ist nach der Rechtsprechung des BGH jedoch erforderlich, dass in zwei Stufen sinnvoll und stichhaltig kontrolliert und sichergestellt wird, dass die jeweiligen Artikel ausschließlich Personen mit dem erforderlichen Mindestalter zugänglich gemacht werden. Laut einem neueren Urteil des Landgerichts Bochum (Urteil vom 23.01.2019, Az.: I-13 O 1/19) wurde bestätigt, dass Online-Händlerinnen und -Händler verpflichtet sind, besondere Prüf- und Sicherheitsvorkehrungen beim Handel mit Alkoholika zu treffen. Diese schauen wir uns nun an.

Vorbemerkung: Altersabfrage oder Personalausweis-Check zu unsicher

Besprechen wollen wir vorab eine Option, die jedoch keine (!) Sicherheit verspricht. Unter anderem bringt es wenig, einen sog. Personalausweis-Check durchzuführen. Bei einigen Shops wird das Alter der Kunden dafür manuell durch Einsenden einer Kopie des Personalausweises überprüft. Diese Methode ist zum einen unsicher und zum anderen unbequem und zeitaufwändig. Es bleibt bei diesem Vorgehen ein erhebliches Manipulations- und Täuschungspotential bestehen. Die Abfrage des Geburtsdatums im Check-out oder das Abhaken eines Bestätigungsfeldes, dass die Person volljährig ist, hat erst recht wenig bis gar keinen Nutzen.

Schritt 1: Eingeschränkte Sichtbarkeit

Bevor es an die Bestellung und Auslieferung geht, muss eine Kategorie besonders ins Auge genommen werden, denn die setzt noch eine Stufe vorher an. Hier dürfen Kinder und Jugendliche noch nicht einmal sehen, was sie erwartet. Zu nennen sind hier die indizierten und schwer jugendgefährdenden Medien. Sie dürfen nur im Versandhandel angeboten oder überlassen werden, wenn sichergestellt wird, dass bereits das Angebot nur Erwachsene ansehen können (vergleichbar mit einem Erwachsenenbereich in Videotheken) und z. B. noch nicht einmal Titel, Cover oder Ausschnitte sichtbar sind. 

Nur in sog. geschlossenen Benutzergruppen (bei welchen vor dem Zugang eine Alterskontrolle stattfindet) dürfen solche Artikel gezeigt werden. Hier ist in der Vorstufe also eine zuverlässige Altersverifikation erforderlich. Praktisch kann man das mit einem Altersverifikationsverfahren umsetzen, welches man beispielsweise bei der Eröffnung eines Online-Girokontos oder des virtuellen Darlehensantrags kennt, und die über ein Video-Ident umgesetzt werden.

Schritt 2: Technische Lösungen für eine altersgerechte Bestellung

Ganz so streng ist es natürlich nicht bei allen Artikeln, denn es stellt nach den Jugendschutzvorschriften noch keine Beeinträchtigung dar, wenn Kinder oder Jugendliche Alkohol oder Tabak-Webseiten ansehen können. Nur eine Bestellung und erst recht eine Auslieferung darf nicht möglich sein. Dazu kommen wir nun.

Altersverifikation bei der Bestellung

In der ersten Stufe ist eine Alterskontrolle dahingehend durchzuführen, nach welcher das Auslösen der Bestellung nur für die betreffende Altersgruppe möglich ist, z. B. über das Altersverifikationsverfahren von SofortIdent oder den E-Post-Brief der Deutschen Post.

Altersverifikation bei der Lieferung

Bei der Lieferung wird im nächsten Schritt durch eine weitere Prüfung sichergestellt, dass die Zustellung ausschließlich an die bestellende Person erfolgt (z. B. persönliche Übergabe der DHL oder Versand als Einschreiben eigenhändig) oder an eine Person ausgeliefert wird, die das erforderliche Mindestalter nachweist. Zu denken wäre an die diversen Spezialversandarten, bei denen eine Altersprüfung durchgeführt wird (z. B. Postident der Deutschen Post oder der Adult Signature Required-Dienst von UPS). Das Zustellunternehmen überprüft dabei ggf. den Ausweis der Empfänger oder Empfängerinnen. 

Herausforderungen im E-Commerce

Hast du schon mal versucht, im Internet Alkohol oder beispielsweise eine der beliebten Einweg-E-Zigaretten zu bestellen? Die Möglichkeit für Kinder und Jugendliche, solche Dinge ohne Altersprüfung zu beziehen, ist erschreckend einfach. Die Folgen können jedoch fatal sein. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Alkohols, Tabaks und jugendgefährdenden Medien ist eine gesellschaftliche Aufgabe, die auch den Online-Handel betrifft. 

Durch geeignete Altersverifikationsverfahren kann sichergestellt werden, dass diese Produkte nur von berechtigten Personen erworben werden. Eine der größten Herausforderungen im Online-Handel ist gleichwohl die Balance zwischen Sicherheit und Usability. Während strenge Altersverifikationsverfahren den Jugendschutz erhöhen, könnten sie gleichzeitig die Benutzerfreundlichkeit und somit die Verkaufszahlen beeinträchtigen. Auch die Kosten sind ein nicht unbeachtlicher Faktor, den viele Unternehmen scheuen. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen muss jedoch hinter das eigene Gewinnstreben treten.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

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