Bewertungen sind wichtig, das wissen auch Kunden. Manchmal versuchen sie, mit der Drohung einer schlechten Bewertung Druck auszuüben. Eine Händlerin hat sich in einem aktuellen Fall erfolgreich dagegen gewehrt.

„Preisnachlass oder schlechte Bewertung!“

Nach einer Reklamation bot die Händlerin einen Preisnachlass an, den der Kunde als „unverschämt“ bezeichnete. Er drohte mit einer schlechten Bewertung und behauptete, bei der Gewerbeaufsicht zu arbeiten, um einen 50-prozentigen Nachlass zu erzwingen. Die Händlerin wandte sich an die Kanzlei LHR, die den Fall auf ihrem Blog schilderte.

Drohungen sind kein Verhandlungsmittel

Der Kunde hatte keinen Anspruch auf einen so hohen Nachlass, und solche Drohungen sind unzulässig. LHR bewertete das Verhalten als versuchte Nötigung und Erpressung und erwirkte eine Unterlassungserklärung gegen den Kunden. Zudem wurde eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht, der stattgegeben wurde.