Kleine E-Commerce-Händlerinnen und -Händler stehen oft vor der Herausforderung, ihrer Kundschaft genaue und hilfreiche Informationen liefern zu können und zu wollen. Dazu gehören beispielsweise rechtliche Auskünfte, etwa zu Gewährleistungsrechten, Widerrufsfristen oder Datenschutzbestimmungen. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei den meisten Geschäftsleuten aber gerade nicht um Rechtsexperten. Was passiert, wenn ein Unternehmen, beabsichtigt oder unbeabsichtigt, falsche Rechtsauskünfte gibt? Können Online-Shops und ihr Personal dafür belangt werden?

Sind Rechtsauskünfte überhaupt erlaubt?

Jeder wird es aus dem Alltag kennen: Ein gekauftes Produkt funktioniert nicht mehr so wie es soll und man steht entweder wieder im Ladengeschäft oder kontaktiert den Shop zwecks weiterer Schritte. Was nun kommt, ist nicht immer nach Lehrbuch. Die Auskünfte der Angestellten sind natürlich teils zutreffend, aber oft genug auch haarsträubend. Stellt sich die Frage, ob das Personal überhaupt Rechtsberatung erteilen darf?

Es steht fest: Eine Rechtsberatung darf grundsätzlich nur durch ausgebildeten Personen wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte durchgeführt werden. Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit jedoch seit einer Weile auch für andere Geschäftsbetriebe, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Es spricht also nichts dagegen, wenn die Angestellten eines Online-Shops Angaben zu Widerrufs- oder Gewährleistungsrechten machen. Allerdings müssen diese Angaben richtig sein.

Falschauskunft stellt irreführende Geschäftspraxis dar

Grundsätzlich gilt, dass Unternehmen verpflichtet sind, ihre Kundinnen und Kunden korrekt und vollständig zu informieren. Eine Auskunft, die durch ein Unternehmen, beispielsweise im Rahmen des Kundendienstes oder über Hilfe- und FAQ-Seiten, erteilt wird, ist irreführend, wenn sie falsche Angaben enthält und somit unwahr ist oder wenn sie in irgendeiner Weise täuscht. 

In diesem Zusammenhang ist völlig unbedeutend, ob das Verhalten des betreffenden Unternehmens nur einmal vorkam. Es ist auch gänzlich irrelevant, ob die Falschauskunft mit oder ohne Absicht erfolgte und tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Dass sich die Kundschaft die richtige Auskunft selbst hätte beschaffen können, ist ebenfalls unerheblich.

Beispiele: 

  • Falsche Auskunft über Kündigungsfristen
  • Falsche Auskunft zum Fristablauf für den Widerruf
  • Verweis an ein anderes Unternehmen (z. B. Hersteller, Garantiegeber) zur Regulierung eines Schadens

Falsche Rechtsauskünfte können auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben. Konkurrenten könnten Unterlassungsansprüche geltend machen, wenn durch falsche Informationen eine unlautere Wettbewerbshandlung vorliegt, entschied sogar der EuGH. Falsche Auskünfte sind eine irreführende Geschäftspraxis, da Verbraucherinnen und Verbraucher durch sie tatsächlich oder voraussichtlich zu einer falschen Entscheidung veranlasst werden, die sie ansonsten nicht getroffen hätten.

Auch Vertrauen und Image stehen auf dem Spiel

Wenn ein E-Commerce-Unternehmen falsche Rechtsauskünfte erteilt, kann dies aber noch weitere Folgen nach sich ziehen. Kundinnen und Kunden könnten aufgrund falscher Informationen finanzielle Schäden erleiden und diese vom Unternehmen einfordern. Beispielsweise könnte ein Betroffener aufgrund einer fehlerhaften Auskunft über das Widerrufsrecht auf seinem Kauf sitzen bleiben oder einen Vertrag nicht oder zu spät kündigen, weil ihm hierüber falsche Informationen mitgeteilt wurden. 

Beanstandungen durch Verbraucherschutzverbände und Vereine, bei denen sich der Verbraucher im Anschluss beschwert, können eine zusätzliche Konsequenz sein. Hier kommen wir gleich zum nächsten Punkt, denn die meisten Verbraucherschützer zögern nicht, ihre Arbeit publik zu machen.

Neben den rechtlichen Konsequenzen kann ein Vertrauensverlust entstehen. Kundinnen und Kunden erwarten korrekte und verlässliche Informationen. Werden diese Erwartungen enttäuscht, kann dies zu negativen Bewertungen und einem schlechten Ruf führen, was langfristig den Geschäftserfolg beeinträchtigen kann.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass falsche Rechtsauskünfte erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Folgen für einen Online-Shop haben können. Um diese Risiken zu minimieren, sollten E-Commerce-Unternehmen, auch wenn sie keine eigene Rechtsabteilung besitzen, Maßnahmen ergreifen. 

  • Es ist ratsam, sich bei rechtlichen Fragen abzusichern. Dazu reicht manchmal schon ein Blick in die eigenen Rechtstexte, denn dort findet man nicht selten die Antwort auf die wichtigsten Fragen.
  • Das Personal sollten regelmäßig geschult und über aktuelle rechtliche Entwicklungen informiert werden, z. B. eine Änderung der Vertragsbedingungen.
  • Die Anfragenden sollten darauf hingewiesen werden, dass die bereitgestellten Informationen keine Rechtsberatung darstellen, besonders, wenn es um komplexe Auslegungsfragen geht.
  • Kommt man ohne ruhiges Gewissen alleine nicht weiter, sollten Unternehmen sich an Personen mit juristischem Fachwissen wenden, um sicherzustellen, dass alle Auskünfte korrekt sind, z. B. an eine Rechtsanwaltskanzlei oder einen Rechtsdienstleister.