Für Unternehmen ist es ein absolutes Albtraum-Szenario: Hacker leeren das eigene Konto und entkommen unerkannt mit dem Geld. So ist es im vergangenen Jahr einem mittelständischen Unternehmen aus Österreich passiert. Insgesamt 2,9 Millionen Euro sollen die Täter erbeutet haben, indem sie vom Firmenkonto 137 einzelne Überweisungen in Höhen zwischen 5.000 und 25.000 Euro ins Ausland getätigt haben.

Das Problem: Die Bank des geschädigten Unternehmens weist die Verantwortung von sich und sieht die Schuld bei einem Mitarbeiter der Firma. Der Streitfall wird nun juristisch ausgetragen.

Vorwurf: Bank soll ihre Pflichten verletzt haben

Bei dem betroffenen Unternehmen soll es sich um die mittelständische Europlast Kunststoffbehälterindustrie GmbH aus Österreich handeln, schreibt Golem und bezieht sich auf Angaben der Tageszeitung Der Standard. Deren Anwalt, Daniel Schwarzl, habe den laufenden Rechtsstreit mit der Bank Austria zum Anlass genommen, sich nun an die Öffentlichkeit zu wenden.

Nach Aussagen von Schwarzl habe die Bank ihre Sorgfalts- und Überwachungspflichten verletzt, weil sie die ungewöhnlichen Transaktionen auf ausländische Konten nicht gestoppt habe. Erst nach etwa sechs Stunden wurden die missbräuchlichen Überweisungen registriert und das entsprechende Konto gesperrt. Genutzt habe die Maßnahme allerdings nichts, da das Konto zu diesem Zeitpunkt „schon großteils leergeräumt“ war, wie es heißt. Die Gelder hätte man mittlerweile „quer durch zahlreiche Drittländer“ verfolgen können.

Dass ein lokales Unternehmen über einen derart kurzen Zeitraum mithilfe derart vieler Einzelüberweisungen eine so hohe Gesamtsumme überweise, bezeichnete der Anwalt als „absolut lebensfremd“. Das unübliche Vorgehen hätte der Bank demnach auffallen müssen – zumal die Transaktionen in Nicht-EU-Staaten stattfanden und darüber hinaus keine Verwendungszwecke angegeben wurden.

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Bank sieht unachtsamen Firmen-Mitarbeiter in der Verantwortung

Die entsprechenden Anschuldigungen weise die Bank Austria allerdings zurück: Sie sieht die Schuld bei einem Angestellten von Europlast, der im Vorfeld vertrauliche Daten auf einer von den Hackern gefälschten Website eingegeben habe. „Ohne die Weitergabe von Verfügernummer, PIN und TAN durch den zeichnungsberechtigten Mitarbeiter unseres Kunden ist es Dritten unmöglich, Transaktionen auf einem Konto dieses Kunden durchzuführen“, wird die Bank zitiert.

Auch ein außergewöhnliches bzw. unübliches Vorgehen wolle die Bank nicht erkennen: Da auch hohe Überweisungsvolumen bei Kundinnen und Kunden aus dem Unternehmenssektor verbreitet seien. Auch auf strengere Sorgfaltspflichten, die für Unternehmen gelten, habe das Finanzhaus verwiesen.

Das Handelsgericht Wien müsse den Fall nun bewerten. Der nächste Verhandlungstermin sei für Anfang September angesetzt.

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Artikelbild: http://www.depositphotos.com