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Wir fassen die wichtigsten Themen aus dem E-Commerce zum Start in den Tag zusammen. 

Temu und Shein müssen sich für Geschäftspraktiken rechtfertigen

Jetzt wird’s ernst für die Billigmarktplätze Temu und Shein: Um die Einhaltung geltender Gesetze zu prüfen und etwaige Missstände zu beheben, verlangt die EU-Kommission von den beiden Online-Plattformen zeitnah umfangreiche Auskünfte über umstrittene Geschäftspraktiken. Für die formelle Auskunft bleibt den in China verwurzelten Unternehmen nicht mehr viel Zeit: Bis zum 12. Juli haben sie Gelegenheit, darzulegen, wie sie ihren Pflichten rund um den Digital Services Act (DSA) nachkommen. 

Der DSA hat zum Ziel, Nutzerinnen und Nutzern im digitalen Raum besser zu schützen und ein sicheres Online-Umfeld zu schaffen – er gilt als gemeinsames Regelwerk für die verschiedenen Mitgliedstaaten der EU. Auf seiner Basis soll es beispielsweise möglich sein, illegale Inhalte schneller zu entfernen, Hassrede einzudämmen und besser gegen Produktfälschungen vorzugehen.

Im Fokus des Interesses stehen bezüglich Temu und Shein insbesondere Designs der Websites, die vermeintlich darauf ausgerichtet sind, Kundinnen und Kunden zu manipulieren und etwa zu Mehrkäufen anzuregen, oder auch die eingebundenen Empfehlungssysteme auf den Online-Marktplätzen. Diese waren in der Vergangenheit von Verbraucherschützern und Experten kritisiert worden und müssen nun verantwortet werden. Daneben fordert die EU Auskünfte zu Themen wie Kinder- und Jugendschutz, Dritthändlern oder auch zu Meldemechanismen, mit denen man auf potenziell illegale oder fehlerhafte Angebote hinweisen kann.

„Teilweise gehen diese Anforderungen auf von Verbraucherschützern zusammengetragene Informationen zurück“, berichtet Heise Online. Während die mahnenden Verbraucherorganisationen allerdings weniger Handhabe bei Verstößen haben, gehen die Kompetenzen der Aufsichtsbehörden deutlich weiter: „Sie dürfen interne Dokumente abfordern, Zeugen vernehmen und notfalls sogar Hausdurchsuchungen durchführen lassen“, heißt es weiter. Werden rechtliche Verpflichtungen von Unternehmen nicht eingehalten oder etwa falsche Auskünfte gegeben, können den jeweiligen Marktteilnehmern dann auch empfindliche Strafen auferlegt werden.

Nachdem die EU-Kommission Shein und Temu im Frühjahr als „sehr großen Anbieter“ eingestuft hatte, läuft aktuell eine Frist, in der die Firmen Zeit haben, die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben des Digital Services Acts sicherzustellen. 

Bombe an deutschem Tesla-Werk gesprengt

Ein spannendes Wochenende dürfte es für hiesige Vertreter des E-Autobauers Tesla gewesen sein: Nahe des brandenburgischen Werks in Grünheide wurde eine 250 Kilogramm schwere Weltkriegsbombe gefunden, die am vergangenen Samstag kontrolliert gesprengt wurde. Da die Bombe als nicht transportfähig eingestuft wurde, hatten Experten sie sprengen müssen. Mehrere nahegelegene Gewerbegebiete mussten im Zuge der Aktion evakuiert werden. 

Auch Tesla war betroffen, das nahegelegene Protestcamp gegen das Unternehmen hingegen nicht. Wie groß die Auswirkungen auf die Produktion vor Ort war, sei zunächst nicht klar gewesen, heißt es beim Manager Magazin. Bereits am Nachmittag konnten sowohl Anwohnerinnen und Anwohner als auch Beschäftigte wieder in die zuvor gesperrten Bereiche zurückkehren. 

Lebenshaltungskosten fressen Einkommens-Plus

Für Arbeitnehmende in Deutschland sah es zuletzt vergleichsweise gut aus: Das mittlere Einkommen konnte 2023 im Vergleich mit dem Vorjahr einen Zuwachs um 5,1 Prozent verzeichnen, so die Zahlen des Statistischen Bundesamtes. 

Im Geldbeutel der Bundesbürger hat sich diese Entwicklung allerdings nicht positiv bemerkbar gemacht: Wie ZDF Heute berichtet, lag die Teuerungsrate mit 5,9 Prozent nochmal höher als die Gehaltszuwächse. „Die Deutschen sind deutlich ärmer geworden“, kommentierte demnach Sahra Wagenknecht, deren Partei Bündnis Sahra Wagenknecht die Daten bei der Behörde abgefragt hatte.

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