Der Sommer ist endlich da und zeigt sich von seiner schönsten, aber auch wärmsten Seite. Aktuell klettern die Temperaturen stetig auf dem Thermometer nach oben. Gar nicht so einfach, da noch einen kühlen Kopf zu behalten und die geforderte Arbeitsleistung zu erbringen – egal ob Arbeitnehmender oder Arbeitgebender. Da wird der Wunsch nach Hitzefrei groß. Doch so einfach ist das leider nicht. Wir klären darüber auf, welche Verpflichtungen Arbeitgebende bei steigenden Temperaturen haben und wann Arbeitnehmende sogar zurück ins Büro müssen.

Hitzefrei im Büro nur in der Theorie

Bei sommerlichen Temperaturen ist es in Innenräumen oftmals angenehmer als im Freien. Doch auch dort lässt es sich irgendwann kaum noch aushalten und die Konzentrations- und Leistungsfähigkeit sinkt, wenn nicht entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Fakt ist, dass Arbeitgebende dazu verpflichtet sind, ab bestimmten Temperaturen tätig zu werden, um die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen. 

Dazu gehört beispielsweise das Bereitstellen von Getränken, das Lockern von Bekleidungsvorschriften und das Anbringen von Sonnenschutz an den Bürofenstern. Ab 30 Grad Celsius Raumtemperatur sind diese Vorkehrungen ein Muss. Erst wenn keine ausreichenden Maßnahmen durch den Arbeitgebenden getroffen werden können und die Temperaturen auf über 35 Grad Celsius klettern, gilt ein Arbeitsplatz als nicht mehr geeignet und die Angestellten können die Arbeit niederlegen. Hitzefrei gibt es aber nur dann, wenn kein anderer, kühlerer Arbeitsplatz gefunden werden kann. 

Arbeitnehmende müssen selbst für Abhilfe sorgen

Auch am heimischen Arbeitsplatz kommen die Mitarbeitenden ins Schwitzen. Hier ist allerdings nicht mehr der Arbeitgebende dafür zuständig, für Abkühlung zu sorgen. Wer im Homeoffice arbeitet, muss selbst tätig werden und seinen Arbeitsplatz gegebenenfalls auch anpassen. Auch für kühle Getränke oder Sonnenschutz an den Fenstern können Angestellte selbst sorgen. Wer das nicht tut, ist rechtlich gesehen selbst schuld. 

Hitzefrei gibt es im Homeoffice nicht. Zwar treffen den Arbeitgebenden gewisse Unterweisungspflichten. Einfluss darauf, wie Arbeitnehmende den heimischen Arbeitsplatz gestalten, haben sie aber nicht. Wird die Arbeit zu Hause aufgrund der Temperaturen unzumutbar, können Angestellte sogar ins Büro beordert werden, wenn dort zum Beispiel durch eine Klimaanlage für angenehmere Arbeitstemperaturen gesorgt wird. Wer stattdessen einfach die Arbeit fallen lässt, muss mit einer Abmahnung rechnen. 

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Fazit: Den kühleren Arbeitsplatz wählen

Grundsätzlich gibt es also sowohl im Büro als auch im Homeoffice rein rechtlich gesehen keinen Anspruch auf Hitzefrei. Dennoch darf die Gesundheit der Arbeitenden nicht gefährdet werden. Im Büro muss der Arbeitgebende für entsprechende Maßnahmen sorgen. Arbeiten Angestellte aus dem Homeoffice, müssen sie sich selbst um einen passenden Arbeitsplatz kümmern. Einfach mit der Arbeit aufhören, weil es ihnen zu warm wird, dürfen Angestellte jedoch nicht. Hier muss immer geschaut werden, welcher Arbeitsplatz gerade geeigneter ist.

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