In unserer neuen Reihe „Fake oder Fakt?“ beleuchten wir scheinbar eindeutige Rechtsbehauptungen und untersuchen, ob sie tatsächlich korrekt sind oder nur auf gängigen Missverständnissen beruhen. Auf unserem Instagram-Profil können unsere Follower miträtseln und sich direkt mit uns über das Thema austauschen.

Kund:in müsste man sein. Gefällt einem der bestellte Artikel nicht, packt man ihn ins Paket zurück, klebt es zu und bringt es zur Post. Noch einfacher wird es sogar, wenn das verkaufende Unternehmen ein kostenloses Retourenlabel mit ins Paket gelegt hat. Dann heißt es einfach nur noch: Folie vom Etikett abziehen, ab aufs Paket und fertig ist die Retoure. Diesen Service bieten Händler:innen nicht ohne Grund an. Daher ist die Kundschaft auch verpflichtet, das beiliegende Retourenlabel zu nutzen. Oder etwa nicht? Ist die Aussage Fake oder Fakt?

Rücksendung obliegt der Kundschaft

Macht die Kundschaft von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, ist sie für die Rücksendung zuständig. Davon umfasst sind grundsätzlich die Kosten, die für eine Retoure anfallen, aber auch die Verpflichtung der Kundschaft, die Ware wieder ordnungsgemäß zu verpacken und zum Händler oder zur Händlerin zurückzuschicken. 

Einige Händler:innen wollen ihren Kund:innen aber eine kostenlose Rücksendung anbieten oder möchten, dass die Retoure an die gewünschte Adresse geht und legen daher bereits ein Retourenlabel mit ins Paket. Pflicht ist das allerdings nicht. Das Gleiche gilt natürlich auch, wenn kein Label mehr mit ins Paket gelegt wird, sondern die Retoure im Shop angemeldet werden kann, um entweder ein Label selbst auszudrucken, wenn es wirklich benötigt wird, oder es sogar vom Transportdienstleister drucken zu lassen. 

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Retourenlabel nur ein Service-Angebot

Nun könnte man meinen, ein solches Angebot der Händler:innen müsste doch von der Kundschaft dankend angenommen werden. Allerdings kann es auch Gründe geben, die die Kundschaft dazu veranlassen, das zur Verfügung gestellte Retourenlabel nicht zu verwenden. Das könnte beispielsweise sein, wenn die Retoure mit dem Label mit DHL zurück zum Unternehmen soll, der DHL-Shop aber einige Kilometer entfernt liegt, während der Hermes-Shop gleich nebenan ist.

Wie wir bereits festgestellt haben, obliegt die Rücksendung der widerrufenen Produkte allein der Kundschaft. Es ist keine Pflicht der Händler:innen, ein kostenloses Retourenlabel zur Verfügung zu stellen. Genauso wenig sind Kund:innen aber dazu verpflichtet, ein bereitgestelltes Label auch zu verwenden. Das gilt auch unabhängig davon, wer die Kosten für die Rücksendung trägt. Bei dem Retourenlabel handelt es sich also lediglich um ein Service-Angebot. Käufer:innen sind nicht dazu verpflichtet, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Die Aussage ist daher ein Fake!

Wie ist das bei euch, legt ihr Retourenlabel schon mit ins Paket oder verzichtet ihr darauf? Erzählt uns davon und tauscht euch unter unserem Instagram-Post aus!