Diesmal geht es um die A-z-Garantie: Ein Kunde kauft über Amazon bei einem Händler einen Kaminofen für 1.314 Euro. Nachdem der Ofen eingebaut wurde, reicht der Kunde einen A-z-Garantieantrag ein. Er behauptet, es seien Mängel vorhanden. Amazon gibt dem Kunden recht und erstattet den kompletten Kaufpreis. Der Händler will sich mit dieser Entscheidung aber nicht abfinden und fordert den Käufer mittels Mahnung zur Zahlung des Kaufpreises auf. Dieser ruht sich aber auf der Entscheidung Amazons aus und zahlt nicht. Zu Recht?
Grundsatz: A-z-Garantie ist nicht bindend
Mit der Frage, ob die A-z-Garantie für Händler bindend ist, hat sich 2020 der Bundesgerichtshof beschäftigt und festgestellt, dass eine Bindung nicht besteht. Das Gericht gelangte zu der Ansicht, dass die Garantie lediglich eine Vereinbarung zwischen der Kundschaft und Amazon ist. Hintergrund dieser Entscheidung ist die Waffengleichheit: Wenn Amazon den A-z-Garantieantrag der Kundschaft ablehnt, kann diese sich nämlich beispielsweise im Rahmen des Gewährleistungsrechts an den Verkäufer oder die Verkäuferin wenden. Das gleiche Recht müssen auch Verkäufer:innen haben.
Fazit: Händler darf auf Erfüllung des Kaufvertrages pochen
Was aber bedeutet das für unseren Fall? Der Händler muss sich laut der Rechtsprechung nicht an die Entscheidung über den A-z-Garantieantrag halten. Entsprechend darf er eine Mahnung an den Kunden senden, damit dieser seinen Teil des Kaufvertrages einhält. Sollte tatsächlich ein Mangel am Ofen vorliegen, so muss der Kunde sich auf das Gewährleistungsrecht stützen und dieses sieht im Falle eines Mangels den Vorrang der Nacherfüllung durch Reparatur oder Neulieferung vor. Entsprechend ist das Verhalten des Kunden im Sinne dieses Formates dreist.
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Normalerweise erstattet Amazon dem Kunden ja nach der A-Z den Kaufpreis und zieht diesen vom Händler ein.
Der HB schreibt jedoch, dass die A-Z nicht das Vertragsverhält nis zwischen Kunde und Händler beeinträchtigt. Von wem bekommt der Händler im Rahmen eines (oftmals) unberechtigten A-Z also den von Amazon einbehaltenen Kaufpreis?
Muss der Händler diesen von Amazon einklagen (was ja ggf. mit Penalty, Strikes verbunden sein könnte), oder kann er die Forderung gegenüber dem Kunden geltend machen?
Ich bitte um detaillierte Aufklärung, notfalls über Anfrage bei Amazon.
Sascha Ballweg
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Antwort der Redaktion
Hallo Sascha,
Amazon hat unseres Wissens nach seine Praxis nach dem Urteil nicht angepasst.
Wie im Artikel geschildert, fordert der Händler das Geld direkt beim Kunden zurück. Dieser muss das Geld auch zahlen, sollte beispielsweise kein Sachmangel vorliegen.
Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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