Händlerinnen und Händler, die ihre Produkte auf Amazons Marktplatz vertreiben, wurden kürzlich mit einer Neuerung konfrontiert, die womöglich in Einzelfällen größere Auswirkungen haben könnte: die Erweiterung der A-bis-z-Garantie. Durch die Anpassung sollen Kundinnen und Kunden von Dritthändlern noch stärker geschützt werden – indem die Garantie ab Mai auch Sach- und Personenschäden umfasst, die durch ein fehlerhaftes Produkt zustande kommen.

Immer wenn Amazon solche größeren Neuerungen verkündet, ist für Seller Achtsamkeit geboten, denn in manchen Fällen müssen sie daraufhin ihre Rechtstexte anpassen. Schlimmstenfalls drohen sonst teure Abmahnungen. Zuletzt war das beispielsweise der Fall, als Amazon vor einigen Monaten die Rückgabefrist zahlreicher Produkte drastisch einkürzte.

Keine Anpassung der Rechtstexte notwendig

Nach dem Bekanntwerden der Garantie-Anpassung wurde aus Kreisen der Händlerschaft gefragt, wie es dieses Mal um die Rechtstexte bestellt ist. Hier können wir Entwarnung geben: Für sie gibt es nach derzeitigem Stand keinen Bedarf, die aktuellen Rechtstexte anzupassen.