Wie Pausen genommen werden müssen, regelt das Arbeitszeitgesetz. Bei der Auslegung des Gesetzes kommt es aber immer wieder zu Missverständnissen. Wir haben die häufigsten Irrtümer beleuchtet.

Irrtum 1: „Jedem steht es frei, ob er Pause macht, oder nicht“

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass es jedem Beschäftigtem freisteht, ob er eine Pause macht oder nicht. Tatsächlich sind Pausen nach dem Arbeitszeitgesetz Pflicht. Nach sechs Stunden Arbeit muss eine Pause eingelegt werden. Bei einem achtstündigen Arbeitstag ist eine mindestens 30-minütige Pause erforderlich; bei einer Arbeitszeit von über acht Stunden sind es mindestens 45 Minuten. Pausen können in Blöcke unterteilt werden, wobei jede Pause mindestens 15 Minuten dauern muss, um als solche zu gelten.

Irrtum 2: „Jede Zeit außerhalb des Arbeitsplatzes ist Pausenzeit“

Ein weiterer Irrtum besagt, dass jede Zeit, die außerhalb des Arbeitsplatzes verbracht wird, als Pausenzeit zählt. Damit eine Pause im rechtlichen Sinne als Ruhepause gilt, muss sie jedoch mindestens 15 Minuten dauern. Kürzere Unterbrechungen, wie der Gang zur Toilette oder zur Kaffeemaschine, zählen zur bezahlten Arbeitszeit. Auch sogenannte Bildschirmpausen sind lediglich Unterbrechungen und keine echten Pausen. Eine Ausnahme bilden Schichtbetriebe, in denen mehrere Kurzpausen von angemessener Dauer verteilt werden dürfen.

Irrtum 3: „Pausen können am Ende und am Beginn der Arbeitszeit genommen werden“

Ruhepausen dürfen nicht am Anfang oder Ende der Arbeitszeit liegen. Das würde auch irgendwo dem Grundgedanken entgegenlaufen: Pausen sollen dazu dienen, dass Beschäftigte sich selbst nicht überlasten. Die Pausenzeiten müssen vor Arbeitsbeginn feststehen und dürfen nicht willkürlich verschoben werden.

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Irrtum 4: „In der Pause muss man abrufbereit sein“

Ein häufiger Irrtum ist, dass Arbeitnehmer:innen während ihrer Pause abrufbereit sein müssen. Eine Ruhepause soll jedoch von der Arbeit losgelöst sein. Ob Beschäftigte in der Pause Sport treiben oder essen gehen, ist allein ihre Sache. Auch dürfen Arbeitgeber:innen ihnen in der Regel nicht untersagen, den Arbeitsplatz oder das Betriebsgelände zu verlassen. 

Eine Pause ist also nur dann eine echte Ruhepause, wenn sie frei gestaltet werden kann. Eine Rufbereitschaft steht diesem Grundsatz entgegen. Würde eine Person vorzeitig, also in unter 15 Minuten, aus der Pause zurückgeholt werden, wäre dies keine Pause und die Zeit müsste entsprechend bezahlt werden.

Irrtum 5: „Pausen dürfen automatisch von der Arbeitszeit abgezogen werden“

Der Grundsatz lautet: Arbeit muss bezahlt werden. Arbeiten Mitarbeitende ohne Pause, muss ihnen diese Zeit bezahlt werden. Pausenzeiten dürfen nur dann im Zeiterfassungssystem abgezogen werden, wenn sie auch tatsächlich genommen wurden. 

Nehmen Arbeitnehmer:innen keine Pause, so liegt dennoch ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vor. Solche Verstöße können durch die arbeitgebenden Unternehmen abgemahnt werden. Immerhin sind diese im arbeitsvertraglichen Verhältnis dafür verantwortlich, dass das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird.

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