In unserer neuen Reihe „Fake oder Fakt?“ beleuchten wir scheinbar eindeutige Rechtsbehauptungen und untersuchen, ob sie tatsächlich korrekt sind oder nur auf gängigen Missverständnissen beruhen. Auf unserem Instagram-Profil können unsere Follower miträtseln und sich direkt mit uns über das Thema austauschen.

Es ist der Albtraum schlechthin sowohl für die Kundschaft als auch für alle Händler:innen: Ein Paket verschwindet plötzlich und unerwartet spurlos. Nun sollte man meinen, so ein Paket, egal ob klein oder groß, fällt auf dem Transportweg nicht einfach in ein schwarzes Loch und wird unauffindbar. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Sendungen sowohl auf dem Hinweg zur Kundschaft, als auch nach einem Widerruf verloren gehen. Dann zeigt sich die Kundschaft oftmals auch noch sehr ungeduldig und fordert zeitnah die Erstattung der Kosten zurück, denn schließlich haften doch die Händler:innen für den Verlust. Ist diese Aussage Fake oder Fakt?

Wenig Einfluss, viel Verantwortung

Der Versand eines Pakets kann Händler:innen das ein oder andere graue Haar beschaffen. Von der Übergabe der Sendung an den Transportdienstleister bis in die Hände der Kundschaft kann leider so einiges schiefgehen. Und auch nachdem die Kundschaft den Widerruf erklärt und die Waren an den Versanddienstleister übergeben hat, passieren manchmal unerklärliche Dinge. Neben Beschädigungen der Pakete (und damit auch oftmals des Inhalts) sind vor allem verlorene Sendungen ein großes Problem. Händler:innen selbst haben nur sehr wenig bis gar keinen Einfluss darauf, was mit den Paketen auf dem Transportweg zu ihnen passiert. Und dennoch sollen Händler:innen für die Verluste haften müssen?

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Das Gesetz ist eindeutig

Fakt ist jedenfalls, dass das Gesetz hier ziemlich eindeutig ist und davon spricht, dass bei Verbraucherverträgen die Unternehmerin oder der Unternehmer bei einem Widerruf die Gefahr des Verlustes der Sendung trägt. Wie beim Hinversand tragen Händler:innen daher das Transportrisiko dafür, dass das Paket beschädigt wird oder gar verloren geht, vorausgesetzt die Kundschaft hat die Ware wieder ordnungsgemäß für den Rückversand verpackt. 

Geht das Paket also nach dem Widerruf auf dem Weg zurück verloren und ist so schnell auch nicht wieder auffindbar, kann der bereits gezahlte Kaufpreis von der Kundschaft zurückverlangt werden. Händler:innen können die Rückzahlung allerdings so lange verweigern, bis die Kundschaft nachweisen kann, die Sendung auch wirklich abgeschickt zu haben. Unsere zu Beginn getroffene Aussage ist daher Fakt!

Wie ist das bei euch? Wie sind eure Erfahrungen mit verschwundenen Paketen? Erzählt uns davon und tauscht euch unter unserem Instagram-Post aus!

Wir haben uns euer Feedback angenommen und den Artikel angepasst, um den Fokus noch deutlicher auf den Verlust eines Pakets nach dem Widerruf zu legen.